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"Leichtsinnig und rücksichtslos": |
ADAC |
Handy am Steuer – das wird teuer |
Als "leichtsinnig und rücksichtslos" bezeichnet das Amtsgericht Berlin-Mitte in einer aktuellen Entscheidung
(- 105 C 3123/03 -, NJW 2005, 442) Autofahrer, die ohne Freisprechanlage während der Autofahrt mit
dem Handy telefonieren.
Deshalb entschied das Gericht: Wer ohne Freisprecheinrichtung (FSE) mit der einen Hand über Handy telefoniert und
mit der anderen Hand das Fahrzeug lenkt, verliert den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall kommt.
"In dem Fall", berichtet Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Kiedrowski vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, "war ein
Autofahrer mit einem Smart etwa 100 Meter vor einer Ortseinfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Doppelkurve
eingefahren und dabei von der Fahrbahn abgekommen. Den Gesamtschaden von 4.830 Euro muss der Autofahrer jetzt aus eigener
Tasche zahlen, weil die Vollkaskoversicherung bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei
bleibt".
Unmittelbar nach dem Unfall meldeten sich gleich mehrere Zeugen, die gegenüber der Polizei zu Protokoll gaben, dass sie
den Fahrer unmittelbar vor dem Unfallereignis mit dem Handy am Ohr gesehen hätten. Bei einem Zeugen handelte es sich um
einen aus der Gegenrichtung kommenden LKW-Fahrer. Eine weitere Zeugin gab sich gegenüber der Polizei als die Person zu
erkennen, mit der der Unglücksfahrer telefoniert hatte, bevor es krachte. Die Zeugin berichtete gegenüber der Polizei,
sie sei sofort zum Unfallort gefahren, als ihr Gesprächspartner nach einem Knall nichts mehr von sich habe hören lassen.
"Als Anwalt kann man seinen Mandanten angesichts derartiger Ereignisse nur anraten, im Auto ausschließlich mit einer
Freisprechanlage zu telefonieren. Ansonsten können sie selbst bei einer optimalen Verteidigung vor Gericht keinen
Blumentopf mehr gewinnen", so Rechtsanwalt von Kiedrowski. Ob es zu dem Unfall auch ohne das Telefongespräch oder
mit FSE gekommen wäre, spielt dabei keine Rolle.