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Einspruchsfrist beachten: |
ADAC |
Evtl. falsche WoMo-Steuerbescheide |
Während für Geländewagen das Privileg der Gewichtsbesteuerung zum 1. Mai 2005 gefallen ist, gilt dies jedenfalls vorerst
nicht für schwere Wohnmobile. Die Finanzbehörden verschicken aber dennoch entsprechende Steuerbescheide. Betroffene
sollten umgehend Einspruch einlegen.
Wird die Einspruchsfrist von einem Monat verpasst, werden die Bescheide trotz ihrer Fehlerhaftigkeit wirksam, warnt der
ADAC. Die Steuer wird dann nach Hubraum statt nach Gewicht berechnet, was etliche Hundert Euro Aufschlag bedeuten kann.
Besonders betroffen sind den Angaben zufolge solche Fahrzeuge, die erst später zum Wohnmobil umgebaut wurden.
Hier erkennt die Datenverarbeitung der Finanzämter nicht, dass es sich um ein Wohnmobil und nicht etwa um einen
Van oder Kleinbus handelt.
Da die Steuerbescheide in der Regel in Abhängigkeit zum Fälligkeitstermin versandt werden, können fehlerhafte
Steuerbescheide noch bis April 2006 auftauchen.