Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Mittwoch, 24. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute
Kosten für anschließendes Gerichtsverfahren gehen zu Lasten der Assekuranz

Urteil: 14 Tage Zahlungsfrist gegenüber Versicherung ausreichend

Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Kfz-Versicherung reichen, um bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren. Dies hat jetzt das Amtsgericht Erlangen entschieden.
Im dem zugrundeliegenden, vom Deutschen Anwaltverein veröffentlichten Fall ging es um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage. Der Geschädigte setzte durch seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden zu regulieren.

Der Versicherer reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht und überwies neun Tage nach Fristablauf einen Betrag, der unter der geforderten Summe lag. Mittlerweile hatte der Geschädigte jedoch schon Klage erhoben.

Dies geschah zu Recht, entschied das Amtsgericht Erlangen (Urteil vom 30.03.2005; - 1 C 1787/04 -) in dem späteren Rechtsstreit um die Kosten. Die gesetzte Frist sei trotz Urlaubszeit nicht unverhältnismäßig gewesen. Der Versicherung sei vorzuwerfen, dass sie innerhalb der Zeitspanne nicht reagiert und zumindest eine Eingangsbestätigung übersandt habe. Falls nötig, hätte sie auch um eine Fristverlängerung bitten können.

Da beides nicht geschehen sei, habe der Geschädigte davon ausgehen können, dass er ohne Klage nicht zu seinem Recht komme. Die Mehrkosten des Verfahrens wurden der Versicherung aufgebürdet.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
DAV
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.