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1961 wurde die |
TÜV Süddeutschland |
"TÜV-Plakette" eingeführt |
Sie ist nicht so alt wie die Hauptuntersuchung, aber sie ist zum Inbegriff der Auto-Prüfung überhaupt geworden: Zum
Jahresbeginn 1961 wurde in Deutschland die Plakette für die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) eingeführt. Der Grund dafür
mutet 45 Jahre später seltsam an: Vollbeschäftigung in Deutschland.
Bis 1961 war es die Aufgabe der Zulassungsstellen, die Autobesitzer per Post zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) an die
TÜV-Stationen einzuladen. Doch Ende der 50er Jahre kam dieses System ins Wanken: Im Zuge von Wiederaufbau und
Wirtschaftswunder war der Arbeitsmarkt fast leergefegt, die Zulassungsstellen litten - wie viele Behörden und
Unternehmen - unter Personalmangel und waren immer weniger in der Lage, alle Autobesitzer rechtzeitig einzuladen.
In der Folge sank die Quote der "Eingeladenen", die Verkehrssicherheit in einem immer stärker motorisierten Land
stand auf dem Spiel. Im Sommer 1962 war schließlich der historische Tiefstwert der Arbeitslosenquote erreicht: Weniger
als 100.000 Menschen waren ohne Arbeit, erinnert sich der heutige TÜV Süddeutschland, eine Quote von 0,4 Prozent.
Damals wurde sogar noch 47,5 Stunden durchschnittlich pro Woche gearbeitet.
Als Ausweg beschloss der Gesetzgeber im Juni 1960 die Plakettenregelung: Künftig solle ein Autofahrer nach erfolgreicher
Hauptuntersuchung eine Plakette auf dem Nummernschild erhalten, die den Termin für die nächste Untersuchung anzeigt. So
würde sich die Hauptuntersuchung selbst steuern und könnten säumige Autobesitzer auch überwacht werden. Am 1. Januar 1961
wurde diese neue Form der Dokumentation eingeführt. Schnell wurde dafür im Volksmund ein gängiger Begriff geprägt, der
bis heute fest verankert ist, obwohl die Hauptuntersuchung längst nicht das TÜV-Monopol kennt: die "TÜV-Plakette". Zwei
Jahre erhielten die Autofahrer noch "Einladungen", 1963 war dann kaum mehr ein Auto ohne Plakette unterwegs.
Überhaupt nicht glücklich war man beim damaligen TÜV Stuttgart e.V. mit dieser neuen Regelung. "Werden die Kfz-Halter
dem gesetzlichen Zwang der vorgeschriebenen Untersuchungen freiwillig folgen?", fragten die schwäbischen TÜVler in ihrem
Jahresbericht von 1960 zweifelnd. Schließlich müsste die Polizei Fahrzeuge ohne Plakette "aufspüren und eine zwangsweise
Vorführung veranlassen", was sicherlich zu Unmut bei den Autofahrern führen würde. Und: "Wir befürchten chaotische
Zustände, die den Wert des § 29 StVZO in Frage stellen werden. Eine geordnete Planung mit terminlicher Einteilung der
Prüfungen wird bestimmt nur unzulänglich möglich sein."