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Donnerstag, 28. März 2024
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StVO-Änderung tritt im April in Kraft

Zwei neue Verkehrszeichen für Tunnel

Siehe Bildunterschrift
Mehr Sicherheit? Neue BMVBS
Tunnel-Verkehrszeichen ab April
Der Bundesrat hat jetzt grünes Licht zur Einführung zweier neuer Verkehrsschilder in Deutschland gegeben, die für mehr Sicherheit in Tunneln sorgen sollen. Die entsprechende StVO-Änderung wird im April in Kraft treten.
Nach den tragischen Unglücken in einigen Alpentunneln in den vergangenen Jahren sei auf internationaler und nationaler Ebene "entschlossen gehandelt" worden, so Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee in Berlin. Mit den geplanten neuen Verkehrszeichen habe man nun endlich eine einheitliche Beschilderung. Tiefensee: "Dies wird zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr und der Tunnelnutzer beitragen".

Das erste Schild symbolisiert einen Tunnel und schreibt das Fahren mit Abblendlicht vor. Das weitere, ebenfalls quadratische Schild kennzeichnet Nothaltebuchten, in denen nur bei Notfällen oder einer Panne angehalten werden darf. Außerdem wird das "gefährliche Wenden in Tunneln" (Tiefensee) mit 40 Euro und Punkten in Flensburg bestraft.

Kommentar:
Wer nicht von selbst auf die Idee kommt, wenigstens vor Einfahrt in einen Tunnel zum Lichtschalter zu greifen, wird dies auch aufgrund des neuen Schildes nicht tun. Eine schlichte Regelung im Gesetz wäre genauso (un-)effektiv gewesen; die bisherigen Schilder mit dem Wort "Licht!" oder "Licht an!" waren sicher wirkungsvoller. Ebenso zweifelhaft und überflüssig erscheint das Nothaltebucht-Zeichen: Seine Botschaft dürfte noch mehr als das Licht-Einschalten selbstverständlich sein. Wer hält schon gerne im Tunnel für ein Picknick an? Das Wenden in einem Tunnel schließlich - offenbar gibt es nichts, was es nicht gibt - ist interessant mild bestraft, wenn man bedenkt, dass schon simples Falschparken 20 Euro kosten kann. Was bleibt, ist - wie so oft - ein bürokratischer Akt. (hsr)
text  Hanno S. Ritter
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