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Autofahren in Deutschland |
ADAC |
wird 2007 in erster Linie teurer |
Zum Jahresbeginn und auch später im Jahr treten zahlreiche Neuerungen für Autofahrer in Kraft. 2007 beginnt wieder
einmal mit deutlich höheren Kosten für Autofahrer, doch auch in punkto Zulassung, Bußgelder, Führerscheine und
anderen Regelungen gibt es wissenswerte Änderungen. Eine Übersicht.
Ab 1. Januar 2007 gilt ein Mehrwertsteuersatz von 19 statt 16 Prozent. Damit werden nicht nur Neuwagen merklich teurer,
sondern auch Teile, Zubehör und Service-/Wartungsarbeiten. Ebenfalls um drei Prozentpunkte auf 19% steigt die
Versicherungssteuer, was sich aber angesichts der tendenziell sinkenden Beiträge bei Kfz-Versicherungen nur stellen-
oder teilweise bemerkbar macht.
Teurer wird es wieder einmal an den Tankstellen. Neben der Mehrwertsteuererhöhung wirkt sich hier die Zwangsbeimischung
von Biokomponenten in den Sprit aus, die künftig voll steuerpflichtig sind (47 statt neun Cent/Liter). Fünf Cent -
einzelne Mineralölgesellschaten sprechen bereits von acht Cent - dürfte der Aufschlag insgesamt ausmachen. Bezogen auf
fünf Cent, acht Liter Verbrauch und 20.000 Kilometer Fahrleistung ergibt sich so eine Mehrbelastung von 80 Euro im Jahr.
Während für die Mehrwertsteuer grundsätzlich das Leistungsdatum ausschlaggebend ist und also etwa die Tankstellen zum
Jahreswechsel minutengenau die Preise umstellen werden, gibt es aus Vereinfachungsgründen eine Ausnahme für Taxis: Wer
sich nach dem Silvestergelage nach Hause fahren lässt, zahlt noch den alten Steuersatz.
Zulassung, Rußfilter-Nachrüstung und Steuermalus
Neue Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 t werden ab 2007 nur noch zugelassen, wenn sie die
Euro4-Abgasnorm erfüllen. Für schwerere Fahrzeuge gibt es bis Ende 2007 Ausnahmeregelungen. Motorräder müssen
mindestens die "Euro 3" erfüllen. Bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter ist mit einem Bonus
von 330 Euro zu rechnen, wobei hier der Jahresanfang 2006 als Stichtag gilt. Besitzer älterer Diesel bezahlen dies
im Gegenzug mit einem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Teurer wird die Steuer auch für Halter von Wohnmobilen, wenn auch nicht ganz so krass wie zunächst geplant. In Stufen
eingeführt wird anstelle der Gewichtsbesteuerung nun auch die sonst bei Kraftfahrzeugen übliche schadstoffbezogene
Komponente. Rund 50 Millionen Euro wird der Staat dadurch zusätzlich einnehmen - und die "Wohnmobilisten" mehr als
bisher zahlen.
Plaketten-Versordnung
Die Auswirkungen der sogenannten Plakettenverordnung, die im März in Kraft tritt, sind im Detail noch offen. Vor dem
Hintergrund der Feinstaub-Belastung werden Kfz entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit verschiedenfarbigen,
kostenpflichtigen Plaketten gekennzeichnet. In speziell ausgewiesenen Umweltzonen können dann Fahrverbote für Autos mit
höherem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Dies gilt auch für Benziner, selbst wenn diese mit Feinstaub nichts zu
tun haben und mit einem geregelten Katalysator ausgestattet sind. Millionen von Pkw werden betroffen sein.
Pendlerpauschale & Fahrtkostenzuschüsse
Die Kürzung der Entfernungspauschale trifft vor allem die Pendler: Unverändert 30 Cent pro Entfernungskilometer kann der
Autofahrer künftig erst ab einer (einfachen) Entfernung von 21 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten
machen. Grundsätzlich unberücksichtigt bleiben die ersten 20 Kilometer. Angesichts von Zweifeln an der
Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetzgebung zur Pendlerpauschale sind hier Klagen abzuwarten.
Für Fahrtkostenzuschüsse von Arbeitgebern etwa im Rahmen von Jobticketangeboten zur Nutzung von Bussen und Bahnen
gilt laut ACE Auto Club Europa ebenfalls das 21-Kilometer-Limit. Erst ab dieser Entfernung darf der Zuschuss pauschal
mit 15 Prozent versteuert werden. Wer einen über die Entfernungspauschale hinausgehenden Zuschuss erhält, muss diesen
individuell versteuern.
Fahranfänger, Bußgelder, Bahnübergänge & Warnwesten
Weitere Neuheiten betreffen rechtliche Details. So gilt ab Sommer 2007 für Fahranfänger unabhängig vom Alter ein
zweijähriges absolutes Alkoholverbot. Angesichts schwerer Unfälle überfällig ist die Befugnis für Straßenverkehrsbehörden,
an unbeschrankten Bahnübergängen künftig Stopp-Schilder aufzustellen. Der Plan, die Mitnahme von Warnwesten für Autofahrer
zur Pflicht zu machen, ist dagegen zunächst auf Eis gelegt worden. Die Bundesländer weigerten sich in einem jüngst
gefassten Beschluss, die entsprechende Initiative der Hansestadt Hamburg zu unterstützen.
Dem sogenannten "Führerscheintourismus" wird ein Ende gesetzt: Es besteht keine Anerkennungspflicht mehr für EU
-Führerscheine nach vorausgegangener Fahrerlaubnisentziehung. Wie berichtet, ist auch eine Erhöhung der Bußgelder
geplant.
Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen, können voraussichtlich vom 22. März 2007
an in der deutschen Heimat eingetrieben werden. Selbstverständlich gilt das auch umgekehrt. Auslöser für das Verfahren
ist das sogenannte EU-Knöllchen-Abkommen. Es sieht vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen
EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden.
Altauto-Rücknahme, Wiederzulassung & Oldtimer
Letzthalter von Pkw (bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) haben ab 2007 die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug unter
bestimmten Voraussetzungen kostenlos beim Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Die meisten Autobauer haben dazu
eine Hotline eingerichtet und/oder informieren auf ihren Websites; als Ansprechpartner fungieren auch die Händler.
Die Wiederzulassung von Fahrzeugen wird einfacher. Stillgelegte Autos verlieren nicht mehr automatisch nach 18 Monaten
die Betriebserlaubnis, sondern können binnen sieben Jahren regulär wieder angemeldet werden. Das für die Einstufung als
Oldtimer und das H-Kennzeichen erforderliche Gutachten darf künftig auch von Prüfingenieuren ausgestellt werden, also
etwa auch von KÜS, GTÜ und dergleichen. Das rote Oldie-Kennzeichen (07er-Nummer) wird nur noch für Autos ausgegeben,
die mindestens 30 Jahre alt sind.
Weitere Neuerungen
Die sogenannte 5. KH-Richtlinie regelt ab Juni 2007 den Schadenersatz für Opfer von Fahrerflucht neu. Bei einem Unfall
im Ausland kann der Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners im eigenen Land verklagen. Die Mindestdeckungssummen
müssen innerhalb von fünf Jahren auf fünf Millionen Euro bei Personen- und eine Million Euro bei Sachschäden angehoben
werden.
Die Lenkzeit für Berufskraftfahrer (bisher 74 Stunden) darf künftig nur noch maximal 56 Stunden pro Woche betragen.
Pro Tag darf maximal neun Stunden gefahren werden, zweimal in der Woche maximal zehn Stunden. Nach 4,5 Lenkstunden
sind 45 Minuten Pause angesagt, die nicht mehr in drei Viertelstunden-Pausen gesplittet werden dürfen.
Neue Tiertransporter müssen ab Anfang Januar mit satellitengestützten Navigationssystemen ausgestattet werden. Mit der
Neuregelung sollen die Behörden Verstöße bei Tiertransporten besser als nur auf Basis der Fahrtenbücher verfolgen
können. Gültig ist die Regelung für alle Tiertransporte, die länger als acht Stunden andauern. Für Bestandsfahrzeuge
gilt eine Übergangsfrist bis 2009.