Lesezeit: ~ 1 Minute
ADAC: Ohne Stempel gibt's Ärger
Chiptuning muss in die Papiere eingetragen werden
Wer seinen Pkw-Motor mittels Chip-Tuning stärker macht, muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich
anerkannten Sachverständigen abnehmen und bestätigen lassen. Darauf weist der ADAC in München unter Berufung auf ein
Urteil des OLG Karlsruhe (– 1 U 181/06 –) hin.
Ohne den Stempel erlösche die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, so der Club. Der Gang zur Zulassungsstelle sei also
unvermeidlich, und zwar auch dann auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines technischen Dienstes vorliege.
Selbst wenn der Chip später wieder ausgebaut bzw. die Modifikationen an der Motorsteuerung zurückgenommen würden,
lebe die zuvor erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf.
Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass eine Leistungssteigerung des Motors auch der Kfz-Haftpflichtversicherung
gemeldet werden muss. Mehr Leistung könnte bedeuten, dass der Versicherer das Gefahrenrisiko, das von dem Fahrzeug
ausgeht, anders beurteilt. Er prüft dann, ob das Fahrzeug zur bisherigen Prämie weiter versichert bleiben kann oder
ob eine höhere Prämie fällig wird.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|