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Gericht: Fahrt zur Wache muss vom Verdächtigen bezahlt werden
Urteil: Gebühren für Führerschein-Sicherstellung sind rechtens
Autofahrer, die bei einer Kontrolle Zweifel an ihrer Fahrtüchtigkeit aufkommen lassen, riskieren nicht nur ihren
Führerschein, sondern müssen für die Kosten der Fahrt zur Blutkontrolle und der Sicherstellung des Führerscheins
unter Umständen auch noch bezahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mainz entschieden.
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte eine Doppel-Streife einen Kraftfahrer angehalten, der ihnen sodann
durch gerötete und wässrig glänzende Augen auffiel.
Zwar ging der Alkoholtest negativ aus, doch der Drogen-Schnelltest schlug an und wies auf die Einnahme von
Amphetaminen hin. Die wurden dann bei der späteren Blutanalyse wirklich - wenn auch in nur minimaler Konzentration -
gefunden.
Für das Einziehen der Fahrerlaubnis und die Fahrt zur Wache stellte die Verkehrsbehörde dem Mann zwei
Polizisten-Einsatzstunden zuzüglich der Fahrtkosten mit je 0,30 Euro pro Kilometer in Rechnung. Zu Recht, wie
die Koblenzer Richter entschieden (- 7 A 11548/06.OVG -). Nach dem Landesgebührengesetz darf die
Polizei für die Sicherstellung von Sachen - in diesem Fall der Fahrerlaubnis - bei einem Zeitaufwand von mehr
als 30 Minuten solche Gebühren erheben.
Weitere Kosten - wie hier für die anschließende Bearbeitung des Vorgangs in der Dienststelle - muss die Behörde
allerdings selbst tragen.
text Hanno S. Ritter
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