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Freitag, 29. März 2024
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Gericht: Ohne Siegel auf der Plakette bleibt es bei 80 km/h

Urteil: Siegel Voraussetzung für Tempo 100 bei Bussen

Ein Omnibus darf nur dann eine Geschwindigkeit von 100 km/h fahren, wenn an der Rückseite sichtbar eine "100"-Plakette angebracht ist, die von der zuständigen Behörde mit einem Siegel versehen ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hin. Ein Omnibusfahrer war vom Amtsgericht wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße verurteilt worden. Er war mit seinem Bus 101 km/h gefahren.

Der Bus war im Fahrzeugschein für die höhere Geschwindigkeit zugelassen und verfügte auch über die "100"-Plakette am Heckfenster. Diese war allerdings nicht mit einem Siegel der Zulassungsstelle versehen, was dem Fahrer zum Verhängnis wurde.

Die Richter des OLG Koblenz stützten die Position des Amtsgerichts (Beschluss vom 10.01.2007, - 2 Ss 370/06 -). Das Siegel auf der Plakette sei eine unerlässliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der höheren Geschwindigkeit. Fehle es, dürfe der Bus nicht schneller als 80 km/h fahren.
text  Hanno S. Ritter
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