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Donnerstag, 28. März 2024
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Gericht: Fahrerlaubnis-Entzug nach 300 Parkverstößen in drei Jahren rechtmäßig

Urteil: Dauer-Falschparker verlieren Führerschein

Dass Falschparker und ihre Knöllchen im Wesentlichen der Finanzierung der öffentlichen Hand dienen, mag wahr sein, hält die örtlichen Behörden in Einzelfällen aber nicht davon ab, ihren "besten Kunden" das Autofahren zu verbieten. Zu Recht, wie ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zeigt. In dem Fall ging es um eine Autofahrerin, Die sich in den Jahren 2004 und 2005 zusammen 206 Mal beim Falschparken erwischen hatte lassen - und 2006 nochmals 95 weitere Verstöße beging.

Unter Hinweis darauf forderte sie das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf, ihre Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Die Frau kam der Aufforderung nicht nach. Daraufhin entzog ihr das LABO die Fahrerlaubnis mit sofortigem Vollzug.

Der dagegen von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichte Eilrechtsschutzantrag blieb ohne Erfolg. Zur Begründung heißt es in der Entscheidung (Beschluss vom 09.05.2007; - VG 11 A 247.07 -), auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten - wie Parkverstöße - könnten Zweifel an der Fahreignung begründen, wenn der Betreffende damit zu erkennen gebe, dass er grundsätzlich nicht bereit sei, Parkvorschriften zu beachten.

So verhalte es sich hier. Nach der ständigen Rechtsprechung des VG Berlin und des OVG Berlin-Brandenburg würden bereits 30 bis 40 Parkverstöße innerhalb eines kürzeren Zeitraumes den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Der erstmals im gerichtlichen Verfahren von der Antragstellerin vorgebrachte Behauptung, sie habe die Verstöße nicht begangen, hat das Gericht nicht geglaubt. Denn sie habe noch gegenüber dem LABO behauptet, sie sei mangels Geldwechselmöglichkeit "gezwungen" gewesen, ihre Fahrzeuge ohne Geldeinwurf in den "Parkraumbewirtschaftungszonen" zu parken.
text  Hanno S. Ritter
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