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Gericht: Versicherung muss Unfallschaden nach Schlüsselklau zahlen
Urteil: Autoschlüssel unter dem Kopfkissen nicht grob fahrlässig
Eine Versicherte, deren Sohn wiederholt unbefugt ohne Führerschein ihren Pkw genutzt hat, handelt nicht grob
fahrlässig, wenn sie ihren Autoschlüssel nachts unter dem Kopfkissen verwahrt. Entwendet ihn der Sprössling von
dort und baut mit dem Wagen einen Unfall, so muss die Kaskoversicherung für den Schaden aufkommen, entschied das
OLG Celle.
Wie der Anwalt-Suchservice in Köln berichtet, hatte ein Jugendlicher mehrfach den Autoschlüssel seiner Mutter an
sich gebracht und heimlich Spritztouren unternommen. Seit ihr Wagen dabei beschädigt worden war, trug die Frau
den Schlüssel tagsüber bei sich und versteckte ihn nachts unter ihrem Kopfkissen.
Als die letzte Spritztour des inzwischen 18-Jährigen bereits vier Jahre zurücklag, entwendete er eines Nachts
erneut heimlich den Schlüssel und fuhr mit dem Pkw los. Prompt baute er einen Crash, bei dem an dem Auto 13.000
Euro Sachschaden entstand. Diesen wollte die Frau später von ihrer Versicherung ersetzt haben, doch die meinte,
sie müsse nicht zahlen, da die Dame grob fahrlässig gehandelt habe. Das Landgericht Hannover entschied gegen die
Versicherung, die daraufhin Berufung einlegte, sich aber auch vom Oberlandesgericht Celle eine Abfuhr einhandelte
(Urteil vom 15.11.2007; - 8 U 75/07 -).
Zwar habe die Frau gewusst, dass ihr Sohn dazu neigte, ohne Fahrerlaubnis Auto zu fahren und es ihm mehrfach
gelungen war, an den Schlüssel zu kommen. Da der junge Mann sich aber vier Jahre lang unauffällig verhalten habe
und außerdem inzwischen die Fahrschule besuche, habe sie nicht damit rechnen müssen, dass er den unmittelbar
bevorstehenden Führerscheinerwerb durch eine erneute unbefugte Fahrt gefährden würde. Dadurch, dass die Mutter den
Autoschlüssel sicherheitshalber tagsüber am Körper führte und nachts unter ihrem Kissen aufbewahrte, habe sie alles
Zumutbare getan, um den Jungen an unerwünschten Spritztouren zu hindern.
Den Schlüssel nachts unter dem Kopfkissen zu entwenden, verlange schon einiges an krimineller Energie, so die
Richter. Es sei deshalb nicht ersichtlich, welche Maßnahmen die Mutter noch hätte ergreifen sollen. Die Vorschläge
der Versicherung, den Schlüssel stets um den Hals zu tragen oder die Schlafzimmertür nachts abzuschließen, seien
unzumutbar. Selbst die Verwendung einer verschlossenen Kassette oder einer Lenkradkralle hätte keinen absoluten
Schutz geboten, denn bei entsprechender krimineller Energie ließen sich auch solche Hindernisse überwinden.
Außerdem, so die Richter, habe die Versicherung der Frau anlässlich des vier Jahre zurückliegenden Schadensfalls
keinerlei Hilfestellung zur künftigen Verhinderung der Fahrzeugentwendung gegeben. Mit Rücksicht auf das aus dem
Versicherungsvertrag folgende Treueverhältnis hätte sie ihr aber konkrete Ratschläge erteilen und ggf. zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen verlangen müssen, heißt es in dem Urteil.
text Hanno S. Ritter
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