Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: Strenge Anforderungen an die Wahrnehmungs-Sorgfalt
Urteil: Auch umgedrehte Halteverbotsschilder sind gültig
Mobile Halte- und Parkverbotsschilder verlieren ihre Wirksamkeit auch dann nicht, wenn sie umgedreht sind, solange sie
weiterhin eindeutig einem Straßenabschnitt zugeordnet werden können. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht
Berlin jetzt die Klage eines Autofahrers gegen einen Kostenbescheid wegen des Abschleppens seines Pkw abgewiesen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte eine Firma im Juni 2006 mobile Halteverbotszeichen sechs Tage vor geplanten
Bauarbeiten aufgestellt; diese Schilder waren möglicherweise zeitweise nicht durchgehend zur Straße hin ausgerichtet.
Der Kläger hatte den Schildern daher keine Beachtung geschenkt und sein Fahrzeug in dem ausgeschilderten Bereich geparkt.
Die Kammer hielt dem mit Kosten von 149 Euro belasteten Kläger entgegen, dass Verkehrszeichen ihre Rechtswirkungen
gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer entfalteten, wenn sie so aufgestellt oder angebracht
seien, dass sie von einem durchschnittlichen Kraftfahrer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen werden
könnten. Auf die tatsächliche Wahrnehmung komme es nicht an.
Dabei seien im ruhenden Verkehr strenge Anforderungen zu stellen. Ein Verkehrsteilnehmer, der sein Kraftfahrzeug
abstelle, müsse sich gründlich vergewissern, ob der gewählte Parkplatz einer Parkbeschränkung unterliege. Insbesondere
in Großstädten würden häufiger für einen Straßenbereich kurzfristig nacheinander wirksame Regelungen eingerichtet und
neben fest installierten Verkehrsschildern oft auch noch bewegliche Verkehrsschilder für zeitlich befristete Regelungen
aufgestellt. Dies müssten Verkehrsteilnehmer stets im Blick haben.
Sei ein mobiles Verkehrszeichen zudem mit einem Zusatzschild versehen, das seine zeitliche Geltung auf einen nach Datum
und Uhrzeit bestimmten sowie in der Zukunft liegenden Zeitraum festlege, beanspruche es in jedem Fall Geltung. Die
Ausrichtung eines mobilen Verkehrszeichens besage wenig über die (zukünftige) Wirksamkeit der Verkehrsregelung, weil
derartige Zeichen nach allgemeiner Lebenserfahrung häufig von Unbefugten umgedreht würden.
Urteil vom 16.01.2008; - VG 11 A 720.07 -
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|