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Handyverbot |
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am Steuer ist verfassungskonform |
Das Handyverbot am Steuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das geht aus einem
am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Verfahren lag der Fall einer Rechtsanwältin zugrunde, die bereits zum vierten Mal
beim Telefonieren mit dem Handy im Auto erwischt worden war.
Im Hinblick auf die wiederholte Missachtung setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf
240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der
Beschwerdeführerin. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a
Straßenverkehrsordnung bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die
Dame immer wieder über das Verbot hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße
um das 6-fache auch als schuldangemessen.
Damit wollte sich die Rechtsanwältin nicht abfinden und zog vor das höchste deutsche
Gericht. Dort allerdings stieß sie auf taube Ohren. Die 2. Kammer des Zweiten Senats
des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung
angenommen (Beschluss vom 18. April 2008, - 2 BvR 525/08 -).