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Grüne Mittellinie in den |
ADAC |
Niederlanden: Hier gilt Tempo 100 |
In den Niederlanden werden ab sofort alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit neuen Fahrbahnmarkierungen
versehen. Sie signalisieren nicht nur Überholverbote, sondern auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit, meldet der ADAC.
Grundsätzlich gilt in den Niederlanden auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw, Motorräder, Wohnmobile
und Gespanne bis 3,5 Tonnen ein Tempolimit von 80 km/h. Diese Straßen sind mit durchgehender oder unterbrochener
weißer Mittellinie gekennzeichnet.
Auf Schnellstraßen mit einem grün markierten Mittelstreifen, der von zwei durchgehenden oder unterbrochenen weißen
Streifen eingefasst ist, dürfen Kfz bis 3,5 Tonnen und Motorräder 100 km/h fahren. Für Kfz über 3,5 Tonnen gilt
ein Limit von 80 km/h, und Gespanne dürfen 90 km/h schnell fahren.
Eine durchgezogene weiße Mittellinie bedeutet ein generelles Überholverbot. Ist sie unterbrochen, darf überholt
werden. Die Anbringung von zwei parallelen Mittellinien soll dafür sorgen, dass der Abstand zum Gegenverkehr
vergrößert wird.
Zukünftig wird es in den Niederlanden auch Straßen ohne Mittellinie geben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
beträgt dann nur 60 km/h. Das Fehlen der Mittellinie soll bewirken, dass zu schnelles Fahren als unangenehm
empfunden wird. Auch Radfahrer dürfen hier auf der Straße unterwegs sein. Befinden sich an den Straßenseiten
rote Markierungsflächen mit Fahrradsymbolen müssen die ausgewiesenen Streifen benutzt werden.
Generell gilt: Verkehrsschilder, die eine von der Straßenmarkierung abweichende Regelung vorschreiben (etwa
an Baustellen), haben stets Vorrang.