Lesezeit: ~ 1 Minute
Gericht: Rückgabe nach Schulung und Nachweis stabiler Einstellung möglich
Urteil: Führerscheinentzug für uneinsichtigen Diabetiker rechtens
Verursacht ein Autofahrer infolge einer Diabetes-Unterzuckerung mehrere Unfälle, so darf ihm die zuständige
Behörde den Führerschein entziehen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
In dem Fall ging es um einen an Diabetes erkrankten Autofahrer aus Rheinhessen, der auf der Autobahn wegen des
fallenden Blutzuckerspiegels die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und anschließend in einer Baustelle die
Spurbegrenzung aus Beton berührt hatte. Er war dann mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien
weitergefahren, ins Schleudern geraten und schließlich nach zweimaligem Aufprall an die Leitplanke quer zur
Fahrbahn stehengeblieben.
Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde mit sofortiger Wirkung
den Führerschein, wogegen der Mann klagte. Er hatte vor den Mainzern Richtern aber keinen Erfolg. Aufgrund des
Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Mann an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen
leide, heißt es in der Entscheidung (Beschluss vom 27.10.2009, - 3 L 1058/09.MZ -). Trotz der vorherigen Unfälle
habe er nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt, daher fehle ihm die Eignung zum Führen
von Kraftfahrzeugen.
Nach den Angaben des Gutachters sei es aber denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung
und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung wieder ans Steuer zu lassen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|