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Dienstag, 23. April 2024
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Gericht: Rückgabe nach Schulung und Nachweis stabiler Einstellung möglich

Urteil: Führerscheinentzug für uneinsichtigen Diabetiker rechtens

Verursacht ein Autofahrer infolge einer Diabetes-Unterzuckerung mehrere Unfälle, so darf ihm die zuständige Behörde den Führerschein entziehen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. In dem Fall ging es um einen an Diabetes erkrankten Autofahrer aus Rheinhessen, der auf der Autobahn wegen des fallenden Blutzuckerspiegels die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und anschließend in einer Baustelle die Spurbegrenzung aus Beton berührt hatte. Er war dann mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weitergefahren, ins Schleudern geraten und schließlich nach zweimaligem Aufprall an die Leitplanke quer zur Fahrbahn stehengeblieben.

Nach der Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde mit sofortiger Wirkung den Führerschein, wogegen der Mann klagte. Er hatte vor den Mainzern Richtern aber keinen Erfolg. Aufgrund des Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Mann an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide, heißt es in der Entscheidung (Beschluss vom 27.10.2009, - 3 L 1058/09.MZ -). Trotz der vorherigen Unfälle habe er nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt, daher fehle ihm die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Nach den Angaben des Gutachters sei es aber denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung wieder ans Steuer zu lassen.
text  Hanno S. Ritter
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