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Samstag, 12. Oktober 2024
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Ferienreiseverordnung mit Lkw-Fahrverboten an Samstagen im Juli und August

Lkw-Fahrverbot zur Ferienzeit beginnt wieder

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An den Wochenenden Fotolia / digitalstock
sind viele Autobahnen für Lkw tabu
Alle Jahre wieder zur Sommerzeit greift eine eigentlich merkwürdige Regelung: Die Lkw müssen samstags von den Straßen verschwinden, um Platz zu machen für den Urlaubsverkehr. Nicht nur in Deutschland steht das erweiterte Lkw-Fahrverbot nun wieder an. In Deutschland müssen Lkw im Juli und August zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot auch an allen Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr etliche Fernstrecken meiden.

Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, den Fahrern aber nicht mehr via Karte die gesperrten Abschnitte verdeutlicht.

In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr. Während der Sommermonate wird dies zeitlich ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams), der Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) und der Ostautobahn A4 ((Schwechat - Grenzübergang Nickelsdorf) herrscht Fahrverbot an allen Samstagen vom 3.7. bis 28.8. von 9 bis 15 Uhr. Zur gleichen Zeit gilt dies zudem auch auf den Bundesstraßen 178 (Lofer bis Wörgl), B 320, B 177, B 179 (Nassereith bis Bieberwier) und der B 181. Gültig bleibt das Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 und 5 Uhr.

In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 26. Juni bis 28. August von 7 bis 23 Uhr sowie an den Freitagen, 30. Juli, 6. und 13. August von 16 bis 24 Uhr. Auch Frankreich, Polen und Tschechien kennen ein Ferienfahrverbot für Lkw.
text  Hanno S. Ritter
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