|
An den Wochenenden |
Fotolia / digitalstock |
sind viele Autobahnen für Lkw tabu |
Alle Jahre wieder zur Sommerzeit greift eine eigentlich merkwürdige Regelung: Die Lkw müssen samstags von den Straßen
verschwinden, um Platz zu machen für den Urlaubsverkehr. Nicht nur in Deutschland steht das erweiterte Lkw-Fahrverbot
nun wieder an.
In Deutschland müssen Lkw im Juli und August zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot auch an allen Samstagen
zwischen 7 und 20 Uhr etliche Fernstrecken meiden.
Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831,
A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer
Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die
genauen Vorschriften finden sich in der "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung),
die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, den Fahrern aber nicht mehr via Karte die
gesperrten Abschnitte verdeutlicht.
In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger von Samstag 15 Uhr bis
Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr. Während der Sommermonate wird dies zeitlich ausgeweitet: Auf der
Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams), der Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) und der
Ostautobahn A4 ((Schwechat - Grenzübergang Nickelsdorf) herrscht Fahrverbot an allen Samstagen vom 3.7. bis 28.8. von 9 bis 15 Uhr.
Zur gleichen Zeit gilt dies zudem auch auf den Bundesstraßen 178 (Lofer bis Wörgl), B 320, B 177, B 179 (Nassereith bis Bieberwier)
und der B 181. Gültig bleibt das Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 und 5 Uhr.
In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 26. Juni bis 28. August von 7 bis 23 Uhr
sowie an den Freitagen, 30. Juli, 6. und 13. August von 16 bis 24 Uhr. Auch Frankreich, Polen und Tschechien kennen ein
Ferienfahrverbot für Lkw.