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Freitag, 26. April 2024
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Erfolgreicher Modellversuch wird ab 2010 zum regulären Gesetz

Führerschein mit 17 wird Dauerregelung

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Der Führerschein mit 17 und ADAC
Fahrbegleitung wird bundesweiter Standard
Der Erfolg war so groß, das aus dem Modellversuch nun eine unbefristete Regelung wird: Junge Menschen können bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen, wenn sie anschließend bis zur Volljährigkeit in Begleitung fahren. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Damit wird das sogenannte "begleitete Fahren ab 17" (BF 17) zum 1. Januar 2011, die noch ausstehende, aber als sicher geltende Zustimmung von Bundesrat und Bundestag vorausgesetzt, bundesweit Dauerrecht werden.

Das Modell wurde erstmal im April 2004 in Niedersachsen eingeführt. 2005 und 2006 folgten je weitere sechs Bundesländer, 2007 konnten Jugendliche auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen und schließlich ab Anfang 2008 in Baden-Württemberg den Führerschein vorzeitig erwerben. Die Teilnahmequote junger Menschen unter 19 Jahre lag nach Ministeriumsangaben im Jahr 2009 zwischen rund 31 Prozent in Berlin und 66,4 Prozent in Bayern.

Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellte Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich vermindert haben: 22 Prozent weniger Unfälle gingen in die Statistik ein, zudem 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße.

Die namentlich in der sog. Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleiter - ihre Zahl ist nicht begrenzt - müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister aufweisen. Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet und ohne einer dieser Begleitpersonen fährt, wird die Fahrerlaubnis komplett widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu absolvieren.

Ramsauer erklärte, das begleitete Fahren verbessere die Fahrkompetenz der Fahranfänger erheblich. Das könne er auch aus eigenem Erleben unterstreichen. "Bei den beiden älteren meiner vier Töchter habe ich mehrfach selbst auf dem Beifahrersitz gesessen. Meine persönlichen Eindrücke von dem Projekt waren durchweg positiv."

Sowohl vom ADAC als auch vom ACE gab es Lob für die Entscheidung. BF 17 sei ein enormer Gewinn für die Verkehrssicherheit, erklärte ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. Es zeige, dass es möglich sei, mit guten Modellen die Risikofaktoren von jungen Fahrern zu verringern und damit viele Leben zu retten. Nun sollten nach Ansicht des ADAC weitere Reformen der Führerscheinausbildung vorangetrieben werden. Kern jeder Reform müsse die zeitliche Verlängerung der Fahrausbildung sein, um so das Routineverhalten und das Gefahrenbewusstsein zu schärfen.

ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner sagte am Mittwoch in Stuttgart, es sei nur konsequent, dass das noch in der Erprobung befindliche Programm nun endlich als Standard angeboten werde. "Begleitetes Fahren dient der Unfallverhütung", so Hillgärtner. Der Club forderte alternative Ausbildungsmodelle, die alle Fahranfänger in die mögliche Risikoreduzierung einbezieht, da der Erfolg des begleiteten Fahrens bisher nur einen Teil der jungen Fahrer umfasst, sowie eine verstärkte Verzahnung der theoretischen und praktischen Ausbildung durch die Integration multimedialer Lernformen etwa mittels Einsatz von E-Learning und Fahrsimulationen.
text  Hanno S. Ritter
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