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Donnerstag, 28. März 2024
Risikoübernahme in Deutschland zunächst bis Ende Mai 2022

Versicherer übernehmen Schutz für unversicherte Pkw aus der Ukraine

Wer jetzt einen Unfall mit einem nicht ordnungsgemäß versicherten Auto aus der Ukraine hat, muss sich nicht um Ausgleich sorgen. Vor allem aber müssen sich die Ukrainer nicht auf hohe Regressforderungen einstellen. Grund ist, dass die deutschen Versicherer das Risiko übernehmen.
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Die deutsche Versicherungswirtschaft übernimmt vorübergehend mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland und ermöglicht damit ihr Fahren auf deutschen Straßen. Das teilte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft am Mittwoch in Hamburg mit.

"In dieser humanitären Notlage wollen wir dazu beitragen, dass ukrainische Flüchtende sich auf das Essentielle konzentrieren können", sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. "Schäden, die von unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden, werden daher von den in Deutschland tätigen Versicherern getragen."

Flüchtende aus der Ukraine kommen auch per Pkw nach Deutschland. Darunter werden auch Fahrzeuge sein, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen – etwa die "Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr", besser bekannt als "Grüne Karte", oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.

Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine solche Forderung schnell sechs- oder gar siebenstellig werden und damit das künftige Leben der betroffenen Person massiv einschränken.

Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden. Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Die deutschen Versicherer und ihre Beschäftigten beteiligen sich mit zahlreichen Initiativen an Hilfsaktionen für die Menschen in der Ukraine. Zahlreiche Unternehmen haben nach GDV-Angaben aus der vergangenen Woche bereits selbst gespendet und/oder Sammelaktionen unter ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gestartet. Das Volumen gehe bereits jetzt in den zweistelligen Millionenbereich.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
GDV
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