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Freitag, 29. März 2024
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ADAC-Übersicht: Was Versicherungen bezahlen

Unfall im Ausland: Schadenersatz meist schwierig und teuer

Unfall im Ausland: © dpp/ADAC-TourPress
In jedem Land Besonderheiten bei der Schadensabwicklung

Weit über 100.000 deutsche Autofahrer werden jedes Jahr in Unfälle mit Fahrzeugen verwickelt, die im Ausland zugelassen sind. Zwei Drittel dieser Unfälle ereignen sich im Ausland. Für die Regulierung eines solchen Schadens gilt das Recht des Unfalllandes. Nur wenn der Unfallkontrahent ebenfalls aus Deutschland kommt, kann nach deutschem Recht reguliert werden. Zwar gelten in der EU beim Versicherungsumfang in der Autohaftpflichtversicherung bestimmte Mindeststandards, doch sind in einigen ost- bzw. süd-osteuropäischen Ländern die Mindestdeckungssummen äußerst gering. Nach wie vor bestehen auch in der EU ganz wesentliche Unterschiede beim Schadenersatz. Vor allem beim Sachschaden muss der deutsche Autofahrer mit geringeren Leistungen rechnen. Beim Personenschaden ist häufig die Untersuchung durch einen Arzt im Unfallland erforderlich. Regulierungspraxis und Tempo bei der Abwicklung von Unfällen sind recht unterschiedlich.

Der ADAC hat in einer aktuellen Übersicht die unterschiedlichen Regelungen in den wichtigsten europäischen Urlaubsländern zusammengestellt.

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text  Hanno S. Ritter
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