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Montag, 29. April 2024
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Unfall im Ausland: Die Details der Abwicklung in den Urlaubsländern


Wer in Italien schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, ist nicht zu beneiden. Italienische Autoversicherer sind nicht die Schnellsten. Es ist auf jeden Fall ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Angaben zur Versicherungsgesellschaft, zur Versicherungsnummer und Versicherungsdauer stehen auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall werden nur gegen Nachweis übernommen, dasss das Fahrzeug zu Berufszwecken benötigt wird (z. B. Arzt oder Handelsvertreter). Nutzungsausfall wird nur selten in Form niedriger Pauschalsätze ersetzt. Wertminderung gibt es nur bei neuwertigen und stark beschädigten Fahrzeugen!



Ohne Anwalt ist die Schadenregulierung in Spanien schwierig, langwierig und im Ergebnis unbefriedigend. Reparaturkosten ersetzen spanische Versicherer häufig nur nach den dortigen, niedrigen Werkstattpreisen. Wertminderung, Nutzungsausfall und Anwaltsgebühren werden nicht erstattet, Mietwagen- und Gutachterkosten sind kaum durchzusetzen. Wichtig an der Unfallstelle: Alle Angaben über den Unfallgegner, seine Haftpflichtversicherung und sein Fahrzeug sorgfältig notieren, da der Versicherer nicht wie bei uns anhand des Kennzeichens festgestellt werden kann. Ähnlich sind die Verhältnisse in Portugal.



In Griechenland muss jeder Unfall der Polizei gemeldet werden. Reparaturkosten werden nur nach den dortigen Preisen erstattet. Nutzungsausfall und außergerichtliche Anwaltskosten gibt es nicht, Mietwagenkosten nur bei beruflicher Nutzung des Autos und Wertminderung nur in Ausnahmefällen.



Wer in der Türkei Schadenersatzansprüche durchsetzen will, braucht ein Polizei-Protokoll, darin sind häufig schon die Haftungsquoten festgelegt. Viel kann man aber auch dann nicht erwarten. Die gesetzlichen Versicherungssummen sind sehr niedrig. Geht der Schaden über diese Summen hinaus, muss der Rest beim Schädiger geltend gemacht werden, was nur vor Gericht und mit einer Rechtsschutzversicherung erfolgversprechend ist. Reparaturkosten werden nach türkischen Preisen ersetzt. Außergerichtliche Anwaltskosten, Wertminderung und Nutzungsausfall nur in Ausnahmefällen.



In Skandinavien verläuft die Unfallregulierung zügig, angemessen und sachlich. In Dänemark muss man bei Personenschäden polizeiliche Aufnahme verlangen; die Versicherer fordern zur Regulierung dieses Protokoll an. Der beschädigte Wagen sollte ebenso wie in Schweden und Finnland von der Versicherung des Kontrahenten begutachtetet werden. Wertminderung gibt es in Dänemark und Schweden bei Autos, die neu waren und schwer beschädigt wurden. In Finnland ist diese Schadenposition ebenso unbekannt wie außergerichtliche Anwaltskosten, die es in Dänemark ebenfalls nicht gibt. Mietwagenkosten werden in Skandinavien ersetzt. Nutzungsausfall ist nur in Dänemark unbekannt.



Für Großbritannien und Irland muss man Namen, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und -nummer des Unfallgegners sorgfältig notieren. Die Zulassungsstellen geben keine Auskunft über den Versicherer. In beiden Ländern können Schadenersatzansprüche nur beim Schädiger und nicht direkt bei der Versicherung geltend gemacht werden. Mietwagenkosten unter gewissen Voraussetzungen. Bei der Wertminderung gehen die Versicherer nicht einheitlich vor. Nutzungsausfall gibt es nicht.



Auf keine wesentlichen Unterschiede zur Bundesrepublik stößt der Autofahrer in den Niederlanden. Manche Regelungen sind restriktiver. So gibt es Mietwagenkosten lediglich bei beruflicher Nutzung, Wertminderung nur bei schweren Schäden an neuen Autos. Kein Nutzungsausfall.



Die Unfallaufnahme in Frankreich wird durch den dort weit verbreiteten Europäischen Unfallbericht wesentlich erleichtert. Zudem können der Versicherer, die Versicherungsnummer und die Versicherungsdauer einer Plakette, die an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, entnommen werden. Französische Autoversicherer ersetzen weder Sachverständigen- noch außergerichtliche Anwaltskosten. Nutzungsausfall gibt es nach den dort üblichen, niedrigen Tagessätzen, Wertminderung nur, wenn das Auto neuwertig und schwer beschädigt war.



Mit eidgenössischer Gründlichkeit nimmt die Polizei in der Schweiz jeden Unfall auf, zu dem sie gerufen wird. Eine entsprechende Bescheinigung mit den Unfalldaten sollte man sich geben lassen. Nutzungsausfall gibt es nach pauschalen Tagessätzen. Mietwagenkosten erhält man nur für maximal zehn Tage, und auch nur dann, wenn der Geschädigte das Auto unbedingt braucht.



Fast so großzügig bei den Schadenersatzpositionen wie die deutschen sind die Versicherer in Österreich; lediglich der Nutzungsausfall hat sich dort noch nicht herumgesprochen.


In den ehemaligen Staatshandelsländern muss jeder Unfall der Polizei gemeldet werden. Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Polen, Slowenien und Ungarn erstatten Mietwagenkosten bei beruflicher Nutzung, in Rumänien und Tschechien ist dieser Posten unbekannt, ebenso der Nutzungsausfall. Wertminderung kann nur bei neueren Autos erwartet werden.


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text  Hanno S. Ritter
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