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EU |
Das neue Reifenlabel |
Anfang Juni ist es soweit: Die ersten Reifen mit dem neuen EU-Reifenlabel werden im Handel auftauchen, ab November
gilt die Kennzeichnungspflicht. Genau wie bei Weißer Ware sollten Autofahrer das Label aber nicht als alleiniges
Entscheidungskriterium beim Reifenkauf heranziehen.
Rollwiderstand, Nasshaftung und externes Rollgeräusch - das sind die drei Kriterien, über die das Reifenlabel informiert.
Ähnlich wie bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Fernsehern wird damit nur ein Teil der Eigenschaften bewertet. Das Label
informiert nicht über Fahrstabilität, Seitenführung in Kurven, Aquaplaningeigenschaften, Trockenhaftung, Lebensdauer
und bei Winterreifen nicht über den Grip auf Schnee und Eis. Die Bewertung dieser Kriterien obliegt auch in Zukunft Fachmagazinen,
Automobilclubs und Prüforganisationen.
Der im Label erfasste
Rollwiderstand ist nichts anderes als die Kraft, die aufgebracht werden muss, um den Reifen
am Laufen zu halten. Am Rollwiderstand kann die Energieeffizienz eines Reifens festgemacht werden. Dargestellt wird der
Rollwiderstand auf dem Label durch einen Reifen mit einer Zapfsäule. Zwischen den einzelnen Energieeffizienzklassen liegt
nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ein zusätzlicher durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von etwa
0,1 Liter auf 100 Kilometer. Ein Reifen der Klasse C verbraucht also bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von
15.000 Kilometern etwa 15 Liter mehr Sprit - entsprechend aktuell rund 25 Euro - als ein Reifen der Klasse B.
Die
Nasshaftung bewertet den Grip des Reifens und damit des gesamten Autos auf nasser Fahrbahn. Dargestellt wird sie auf
dem Label durch einen Reifen und eine Regenwolke. Die Kategorien "D" und "G" sind nicht belegt. Zwischen den einzelnen
Klassen liegt ein zusätzlicher Bremsweg von drei (A zu B) bis sechs Metern
(F zu E) auf nasser Straße bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h. Das bedeutet, dass ein Reifen der Klasse C auf einer durchschnittlich
griffigen Straße vier Meter später zum Stehen kommt als einer der Klasse B - was nur wie eine knappe Wagenlänge klingt, ist
in der Realität ein himmelweiter Unterschied: Während das eine Fahrzeug einen Unfall etwa am Stauende knapp verhindert,
prallt das andere mit 25 bis 30 km/h auf den Vordermann.
Das
Rollgeräusch gibt Aufschluss über den Geräuschpegel des Reifens in Dezibel. Dabei bedeutet jeder zusätzliche schwarze
Streifen im Piktogramm einer Erhöhung des Rollgeräuschs. Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe
Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht, zwei schwarze Streifen kennzeichen Pneus
mit bis zu 3 dB geringeren Lärmemissionen als der Grenzwert, Reifen mit einem Streifen sind mehr als 3 dB besser. Grundlage ist
das außen wahrnehmbare Geräusch, nicht gleichbedeutend mit der Geräuschbelastung im Fahrzeuginneren.
Der Vergleich ist nicht neu, sollte aber stets vor Augen sein: Die Auflagefläche jedes Reifens ist gerade einmal so groß
wie eine Postkarte, Reifen damit ein ganz entscheidendes Kriterium für Komfort und vor allem Sicherheit. DVR-Präsident
Dr. Walter Eichendorf empfiehlt denn auch, besser den Reifen mit dem kürzeren Bremsweg zu wählen und Kraftstoff durch
vorausschauendes Fahren, regelmäßige Luftdruckprüfungen und frühes Hochschalten einzusparen.
Das auf Initiative der EU-Kommission eingeführte Reifenlabel ist obligatorisch für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge.
Ausgenommen sind runderneuerte Reifen, Rennreifen, besonders große oder kleine Reifen (Durchmesser <= 25,4 cm oder >= 63,5 cm),
POR-Reifen (Professional Off-Road), Spikes, Notradreifen, spezielle Oldtimerreifen (Stichtag 01.01.1990) und Reifen der
Geschwindigkeitsklassen unter 80 km/h (a1-A8, B, C, D, E). Die Verwendung des nicht auf dem Reifen selbst eingeprägten Label ist im Handel ab 1.
Juni 2012 gestattet und ab 1. November 2012 verpflichtend für alle Reifen, die nach dem 30.06.2012 hergestellt wurden (DOT 2712).
Das Design des Reifenlabels ist seitens der EU-Verordnung von Mindestgröße über Formen, Farben sowie Schriftarten und -größen
bis hin zu Rahmenstrichbreiten und Zeilenabständen verbindlich vorgegeben.