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Mittwoch, 9. Oktober 2024
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»M+S«-Kennzeichnung fragwürdig / ACE befürchtet Prozesslawine

Winterreifenpflicht: Viele Unklarheiten in StVO-Regelung

Siehe Bildunterschrift
Schneeflocke und/oder "M+S": ACE
Eine Winterreifen-Definition gibt es nicht
Während sich morgens der erste Frost breit macht, ist es höchste Zeit für Winterreifen. Diese sind dieses Jahr erstmals auch gesetzlich vorgeschrieben – jedenfalls mehr oder weniger, denn die neue Regelung beinhaltet etliche Unklarheiten: Nicht einmal eine Winterreifen-Definition gibt es.
Was umgangssprachlich zur "Winterreifenpflicht" geworden ist und in vielen Medien hinreichend unkritisch und pauschal thematisiert wird, ist de facto eine schwammige Regelung.

Im neu eingefügten § 2 Abs. 3a StVO heißt es wörtlich: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". Diese an sich selbstverständliche Ausgangslage dürfte jedoch in der Praxis viele Probleme mit sich bringen: Weder ist eine abschließende Aufzählung der anzupassenden "Ausrüstung" vorgesehen (was wohl auch kaum möglich wäre) noch gibt es überhaupt eine verbindliche Definition von Winterreifen.

Der ACE Auto Club Europa machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die traditionelle Kennzeichnung "M + S" für "Matsch und Schnee" selbst in Teilen der Reifenbranche umstritten ist und mitunter für überholt und nutzlos gehalten wird. Reifenfachleute empfehlen neuerdings als zusätzliche Orientierung zur Erkennung von Winterreifen das vulkanisierte Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke.

Vor diesem Hintergrund und auch im Hinblick auf die Frage, ob tatsächlich nur die lokalen Wetterverhältnisse gemeint sind, erwartet der Club eine "Prozesslawine". "Autofahrer, Ordnungshüter, Richter und Versicherungen können wegen dieser Unübersichtlichkeit schnell auf juristisches Glatteis geraten", sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp am Dienstag in Stuttgart.

Für Versicherungen sei die per Verordnung geforderte "geeignete Bereifung" geradezu eine Einladung, Schadensersatzansprüche abzuwehren, fürchtet Lempp. Nach seiner Ansicht sind Prozesse und strittige Bußgeldverfahren bereits programmiert. Nicht auszuschließen sei etwa, dass die Versicherung die Regulierung eines Kaskoschadens schon deshalb verweigert, weil auf einer ansonsten trockenen Strecke in einem kurvigen Waldabschnitt ein Fahrer mit Sommerreifen auf Raureif ins Rutschen geraten sei. "Es wird künftig von Polizei, Justiz und Assekuranzen nach Unfällen ganz sicher schärfer geprüft, mit welcher Bereifung die Autos unterwegs gewesen sind", so Lempp.

Die Versicherer selbst beschwichtigen unterdessen: Der Branchenverband erklärte, den Schaden des Unfallopfers bezahle die Kfz-Haftpflichtversicherung - unabhängig davon, ob die Bereifung des Unfallverursachers ausreichend an die Wetterverhältnisse angepasst gewesen sei. Bei der Vollkaskoversicherung könne "im Extremfall" bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Beispielsweise dann, wenn ein Autofahrer mit abgefahrenen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ins Hochgebirge fahre und dort einen Unfall verursache.

Auf der sicheren Seite ist hier nur jener, der eine Police hat, in der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit grundsätzlich verzichtet wird. Dies empfiehlt sich auch aus anderen Gründen und ist inzwischen bei etlichen Versicherern jedenfalls in den besseren Tarifen Standard (Autokiste berichtete).

Die StVO-Änderung dürfte in der Praxis dennoch große Auswirkungen haben: So müssen nach Darstellung des ACE beispielsweise Arbeitgeber im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung ihre Dienstwagenflotte mit Winterreifen ausstatten. Wer ein Auto mietet, kann vom Vertrag des Autovermieters zurücktreten, wenn das Fahrzeug nicht wintertauglich bereift ist - jedenfalls bei entsprechender Witterung.

Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet - lächerlich, wenn man bedenkt, dass Falschparken bereits 15 Euro kostet. Bei Behinderung oder Unfall sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Wer sowieso auf vernünftige, nicht allzu alte und schlechte Winterreifen umstellt, dem kann die Diskussion freilich egal sein. Wie schon in den Vorjahren gilt: Es ohne Winterreifen zu versuchen, bringt keine oder kaum Vorteile, und cool ist es schon gar nicht. Cool ist nur, den Winter unfallfrei zu überstehen.
text  Hanno S. Ritter
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