Null Promille bis zum 21. Geburtstag / Bundesrat muss noch zustimmen
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Für Fahranfänger gilt |
ADAC |
künftig ein generelles Alkoholverbot |
Lange ist darüber diskutiert worden, nun hat das Alkoholverbot für junge Autofahrer(innen) die quasi letzte Hürde
im Gesetzgebungsverfahren genommen: Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend gegen die Stimmen der FDP den
nachgebesserten Entwurf von Minister Tiefensee beschlossen.
Das Alkoholverbot (0,0 Promille) gilt einerseits für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21.
Lebensjahrs. Außerdem umfasst die Regelung altersunabhängig alle Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit.
Für jene Minderheit, die den Führerschein erst nach dem 21. Geburtstag macht, gibt es damit eine (praktisch
nicht relevante) Bevorzugung. Die Altersgrenze war auf Drängen des Bundesrats nachträglich in den Entwurf
aufgenommen worden: Die Bundesländer hatten befürchtet, dass anderenfalls Jugendliche verstärkt mit 16
Jahren einen Moped-Führerschein machen, um später mit dem Auto nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Außerdem verlängert sich die
Probezeit (und damit das Alkoholverbot) um weitere zwei Jahre. Auf ein Fahrverbot wird verzichtet, wenn der
Alkoholpegel noch unter 0,5 Promille liegt.
Man setze bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion, erklärte der Parlamentarische
Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann. Alkohol im Straßenverkehr sei oft eine der
Hauptunfallursachen; bei jungen Fahranfängern bestehe bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich
erhöhtes Unfallrisiko. Großmann: "Dies zeigt, dass sie oft nicht in ausreichendem Maße für die Gefahren von Alkohol
am Steuer sensibilisiert sind."
Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen; seine Zustimmung ist allerdings
nicht erforderlich. Die Regelung soll Anfang August 2007 in Kraft treten.