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Mittwoch, 4. Dezember 2024
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ADAC: Internationaler Führerschein im Linksverkehr-Land erforderlich

Fußball-WM: Südafrika-Besucher sollten Verkehrsregeln kennen

Hartgesottene Fußballfans, die die Weltmeisterschaft in Südafrika vor Ort erleben wollen und dabei auch mit einem Mietwagen unterwegs sind, sollten sich mit dem örtlichen Straßenverkehr vertraut machen. Zu den Besonderheiten gehört nicht nur der Linksverkehr, wie der ADAC zusammengestellt hat. Während die großen, häufig mautpflichtigen Nationalstraßen meist in gutem Zustand sind, ist die Straßenqualität in ländlichen Gegenden nach Angaben des Clubs eher mäßig. Nicht nur hier müsse damit gerechnet werden, dass plötzlich Tiere auf der Straße auftauchen. Gutes Kartenmaterial wird dringend empfohlen.

In Südafrika wird links gefahren und rechts überholt. Die Promillegrenze liegt wie bei uns bei 0,5 Promille. Innerorts gilt Tempo 60, auf Landstraßen sind 100 und auf Fernstraßen 120 km/h erlaubt. Der Sicherheitsgurt ist Pflicht. Handybenutzung ist strikt verboten, wenn man keine Freisprecheinrichtung besitzt. An vielen Kreuzungen und Einmündungen sind sogenannte 3- bzw. 4-waystop-Schilder aufgestellt. Hier wird in der Reihenfolge weitergefahren, in der man ankommt. Ein Parkverbot kann außer durch Schilder auch durch gelbe Straßenmarkierungen angeordnet werden.

In Südafrika ist es gesetzlich vorgeschrieben, zusätzlich zum nationalen deutschen auch den internationalen Führerschein mitzuführen. Bei einem Unfall sollte stets die Polizei (Rufnummer 10 111, Unfallrettung/Notarzt 10 117) verständigt werden. Wenn die Polizei nicht zur Unfallstelle kommt, muss der Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Eine Unterzeichnung von Dokumenten ist nicht erforderlich. Keinesfalls dürfen Aussagen über die Schuldfrage am Unfall gemacht werden. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, sollte sich der Geschädigte direkt mit der Mietwagenfirma in Verbindung setzen, da diese in der Regel einen bestimmten Abschleppdienst unter Vertrag hat. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Kostenerstattung kommen.

Im Hinblick auf die vergleichsweise hohe Kriminalitätsrate in jedenfalls bestimmten Gegenden Südafrikas empfiehlt der ADAC, Autofenster immer geschlossen zu halten und die Türen von innen zu verriegeln, keine Anhalter mitzunehmen und Wertgegenstände nicht offen sichtbar im Fahrzeug lassen. Vor allem nachts sollte nur in gut beleuchteten, belebten Gegenden geparkt und längere Fahrten durch entlegene Gebiete vermieden werden.

Der Notruf des südafrikanischen Automobilclubs AA ist unter der Rufnummer 083 843 22 täglich 24 Stunden erreichbar.
text  Hanno S. Ritter
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