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Donnerstag, 25. April 2024
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Zeuge spricht kontraproduktiv von Bullen im Prozess

Urteil: »Du Mädchen« zu Polizisten ist Beleidigung

Einen Polizeibeamten als "Du Mädchen" zu bezeichnen, ist eine strafbare Beleidigung, entschied das Amtsgericht Düsseldorf. Der Ehemann der Angeklagten erwies ihr als Zeuge in der Verhandlung einen Bärendienst. Die angeklagte Frau war als Beifahrerin ihres Mannes in eine Verkehrskontrolle geraten und soll daraufhin "Du Mädchen!" aus dem Auto zu den Polizisten gerufen haben. Das Gericht sah dadurch den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 200 Euro.

Die Begründung des Urteils (- 122 Cs 588/14 -) liegt noch nicht vor. Obwohl der Begriff Mädchen an sich nicht beleidigend sei, könne er beleidigend wirken, wenn er darauf abziele, jemanden in seiner Ehre herabzusetzen, sagte ein Gerichtssprecher.

Die bisher unbescholtene Frau hatte in der Verhandlung behauptet, sie habe "n Märchen" ausgerufen. Doch für das Gericht waren die Aussagen von gleich drei Polizisten, sie hätten deutlich "Du Mädchen" gehört, glaubwürdiger. In ihrer Anwesenheit erklärte der als Zeuge vernommene Ehemann der Angeklagten wörtlich: "Sie würde so was nie zu einem Bullen sagen." Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
text  Hanno S. Ritter
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