Deutsche Auto-Urlauber werden im Ausland immer wieder beanstandet, wenn sie mit ihrem
alten grauen oder rosafarbenen Führerschein in eine Polizeikontrolle geraten. Der ADAC
weist darauf hin, dasss nach der EU-Richtlinie 91/439/EWG alle bereits vor deren
Inkrafttreten gültigen Fahrerlaubnisse auch im Ausland anerkannt werden müssen.
Die Europäische Kommission hat dies mit Entscheidung vom 21. März 2000 ausdrücklich
bestätigt. Die ausländische Polizei kennt jedoch oft die genaue Rechtslage nicht und
verlangt zu Unrecht den 1999 eingeführten neuen EU-Führerschein in Form einer Plastikkarte (siehe Bild).
Wird ein älterer Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht akzeptiert, muss man wohl
oder übel zunächst zahlen, da andernfalls eine Weiterfahrt möglicherweise nicht gestattet wird.
Aus dem Strafzettel sollten aber sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund zu
ersehen sein. Wer über eine Rechtschutzversicherung verfügt, kann versuchen, den Bescheid
mit Hilfe eines ausländischen Anwalts anzufechten, um so sein Geld zurückzubekommen.
Um Problemen von vorneherein aus dem Weg zu gehen, empfiehlt der ADAC, seinen alten
Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen zu lassen. Dieser Verwaltungsvorgang
kostet 47 Mark. Die Wartezeit beträgt je nach Wohnort des Antragstellers zwischen einer und
sechs Wochen. Diese Maßnahme empfiehlt sich vor allem dann, wenn der Betroffene häufig ins
Ausland fährt, der vorhandene Führerschein mit einem alten Foto versehen ist oder
Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind.
Als vorläufige Maßnahme ist es möglicherweise auch ausreichend, den Wortlaut der genannten
Richtlinie im Ausland bei sich zu führen. Der Text kann in verschiedenen Sprachen auf der
Website des ADAC eingesehen und ausgedruckt werden, auch ADAC-Geschäftsstellen halten
ein Exemplar bereit.