Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Dienstag, 16. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute

Lichthupe - (k)ein Mittel der Verständigung

Auf deutschen Straßen hat sich die Sitte eingebürgert, dem Gegenverkehr mittels Lichthupe zu signalisieren, dass er ungehindert fahren kann. Auf dieses weit verbreitete Signal sollte man sich als Autofahrer allerdings nicht so ohne weiteres verlassen. Dies zeigt ein Fall, den das OLG Hamm zu entscheiden hatte (Urteil vom 21.09.1999, - 27 U 76/99 -).

Eine Linksabbiegerin war in eine Kreuzung eingefahren, nachdem ihr ein entgegenkommendes, vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug ein Signal mittels Lichthupe gegeben hatte. Es kam zum Crash. Die Linksabbiegerin verlangte von der Fahrerin des entgegenkommenden Wagens Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie argumentierte, diese habe durch Lichthupensignale auf ihr Vorfahrtsrecht verzichtet. Das OLG urteilte anders. Die Fahrerin habe keinesfalls auf ihr Vorfahrtsrecht verzichtet. Ein Verzicht müsse unmissverständlich angezeigt werden. Hieran seien im Interesse der Verkehrssicherheit hohe Anforderungen zu stellen. Allein die Betätigung der Lichthupe reiche dafür nicht aus. Sie sei ein allgemeines Warnzeichen und könne auch anders verstanden werden, zum Beispiel als Warnung für eingeschaltetes Fernlicht.

Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Rufnummer 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.