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Einfahrender Verkehr ist grundsätzlich wartepflichtig
Auffahrt auf Autobahn darf nicht erzwungen werden
Diese Situation kennt jeder: Man will auf die Autobahn auffahren, aber auf dem rechten Fahrstreifen reiht sich
Fahrzeug an Fahrzeug, und es gibt keine Lücke, die man zum Einfahren nutzen könnte. So mancher denkt sich schließlich
entnervt: "Der nachfolgende Verkehr kann ja abbremsen, ich drängel mich jetzt einfach dazwischen". Doch Vorsicht, das
kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Das OLG Hamm (- 20 U 78/99 -) hatte einen Fall zu entscheiden, in
dem der Fahrer eines Sattelzugs vor einem LKW auf die Autobahn aufgefahren war. Es kam zum Zusammenstoß. Vor Gericht
erklärte der Fahrer des Sattelzugs, er habe den Spurwechsel erzwingen müssen, da er mit seinem voll beladenen Fahrzeug
nicht stärker beschleunigen konnte und der Bescheunigungsstreifen im Bereich der Unfallstelle endete.
Die Richter entschieden, auch eine geringe Beschleunigungsmöglichkeit rechtfertige keinen gewaltsamen Spurwechsel. Der
einfahrende Verkehr, so das Urteil, sei grundsätzlich wartepflichtig. Er dürfe nur auffahren, wenn er den durchgehenden
Verkehr nicht behindere. Dieser dürfe nicht zum Abbremsen gezwungen werden. Wer nicht in der Lage sei, sich einzufädeln,
ohne andere Autofahrer zum Bremsen zu zwingen, der müsse notfalls sein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten
und erforderlichenfalls die Polizei zur Hilfe rufen.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Rufnummer 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)
text Hanno S. Ritter
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