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Gebrauchtwagenverkäufer haftet nicht für versteckte Mängel
Den Schaden mitgekauft - und darauf sitzengeblieben
Neu- oder Gebrauchtwagen? Die Antwort hängt meist vom nötigen Kleingeld ab, und viele zukünftige
Autobesitzer entscheiden sich für ein preiswertes, gebrauchtes Fahrzeug. Doch Vorsicht! Mitunter kann es
geschehen, dasss ein Gebrauchtwagenhändler das ausgesuchte Schmuckstück nicht auf vorhandene Mängel
untersucht hat. In diesen Fällen kann der Käufer buchstäblich auf der Strecke bleiben.
Diese Erfahrung musste auch ein Mercedes-Käufer machen. Der Gebrauchtwagenhändler hatte die Haftung
für etwaige Fehler ausgeschlossen, ohne vorher das Fahrzeug zu untersuchen. Erst später zeigte sich eine
vom Händler unerkannt gebliebene beschädigte Zylinderkopfdichtung. Der Käufer zog vor Gericht und verlangte
einen Teil des Kaufpreises zurück. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.12.1999; - 26 U 59/99 -)
entschied jedoch zugunsten des Verkäufers. Der Händler habe nicht für den Motorschaden einzustehen, da
der undichte Zylinderkopf erst durch den Ausbau und die Zerlegung des Motors festgestellt werden konnte.
Zu einer so aufwendigen Untersuchung sei ein Gebrauchtwagenhändler vor Verkauf jedoch regelmäßig nicht
verpflichtet.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG), der
unverbindlich und kostenlos regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte benennt.
text Hanno S. Ritter
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