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Donnerstag, 28. März 2024
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Gebrauchtwagenverkäufer haftet nicht für versteckte Mängel

Den Schaden mitgekauft - und darauf sitzengeblieben

Neu- oder Gebrauchtwagen? Die Antwort hängt meist vom nötigen Kleingeld ab, und viele zukünftige Autobesitzer entscheiden sich für ein preiswertes, gebrauchtes Fahrzeug. Doch Vorsicht! Mitunter kann es geschehen, dasss ein Gebrauchtwagenhändler das ausgesuchte Schmuckstück nicht auf vorhandene Mängel untersucht hat. In diesen Fällen kann der Käufer buchstäblich auf der Strecke bleiben.

Diese Erfahrung musste auch ein Mercedes-Käufer machen. Der Gebrauchtwagenhändler hatte die Haftung für etwaige Fehler ausgeschlossen, ohne vorher das Fahrzeug zu untersuchen. Erst später zeigte sich eine vom Händler unerkannt gebliebene beschädigte Zylinderkopfdichtung. Der Käufer zog vor Gericht und verlangte einen Teil des Kaufpreises zurück. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.12.1999; - 26 U 59/99 -) entschied jedoch zugunsten des Verkäufers. Der Händler habe nicht für den Motorschaden einzustehen, da der undichte Zylinderkopf erst durch den Ausbau und die Zerlegung des Motors festgestellt werden konnte. Zu einer so aufwendigen Untersuchung sei ein Gebrauchtwagenhändler vor Verkauf jedoch regelmäßig nicht verpflichtet.

Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG), der unverbindlich und kostenlos regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte benennt.
text  Hanno S. Ritter
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