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Bücken während der Fahrt ist grob fahrlässig - wenn auch manchmal vielleicht sinnvoll?
Kaffeekanne verursacht Autounfall
Autounfälle können unterschiedliche Ursachen haben. Oft sind Geschwindigkeitsübertretungen oder riskante
Überholmanöver schuld. Es kommt aber auch vor, dasss die bizarre Verkettung unglücklicher Umstände zum Crash führt.
Der Anwalt-Suchservice berichtet von einem besonders kuriosen Fall, der vom Oberlandesgericht Köln entschieden wurde.
Ein LKW-Fahrer war bei regnerischem Wetter unterwegs gewesen. Auf dem Beifahrersitz hatte der Kapitän der Landstraße - griffbereit in einer Tasche - seinen Proviant abgestellt. Zur Wegzehrung gehörte unter anderem eine Kanne mit Kaffee.
Das scheinbar harmlose Gefäß erwies sich als ausgesprochen tückisch. Als der Brummi-Fahrer sein Fahrzeug wegen des immer stärker werdenden Niederschlags abbremsen musste, kippte die Tasche um und fiel in den Fußraum. Dabei machte sich die
Kanne selbständig und verkeilte sich an der denkbar ungünstigsten Stelle: hinter dem Bremspedal! Der erschrockene
LKW-Fahrer versuchte das hinterhältige Küchengeschirr mit dem Fuß wegzuschieben, jedoch vergeblich. Schließlich griff er
in den Fußraum, um die störrische Kanne mit der Hand zu entfernen. Ein verhängnisvoller Fehler: In dem Moment, in dem er
sich bückte, verriss er das Lenkrad und verlor die Kontrolle über den Lastwagen. Es kam zum Crash, bei dem der LKW
erheblich beschädigt wurde.
Die Kaskoversicherung des Fuhrunternehmens kam für den Schaden auf, verklagte aber ihrerseits den glücklosen Trucker auf
Ersatz ihrer Aufwendungen. Mit Erfolg (Urteil vom 10.05.2000, - 26 U 49/99 -). Der Lastwagenfahrer, so das Urteil, habe
den Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht. Er hätte sich während der Fahrt nicht bücken dürfen, weil dabei immer die
Gefahr bestehe, das Steuer zu verreißen. Da der Fernfahrer die rechte Fahrspur allein befahren und keine anderen
Fahrzeuge vor sich gehabt habe, hätte er nach Ansicht der Richter gefahrlos mit dem Motor und durch Einlegen kleinerer
Gänge abbremsen und die Feststellbremse anziehen können, um die Kanne risikolos zu entfernen. Das Gericht machte es dem
Trucker außerdem zum Vorwurf, dasss er Tasche und Kanne überhaupt ungesichert auf den Beifahrersitz gestellt hatte. Er
hätte voraussehen können, dasss sie beim Bremsen herunterfallen würden und er dadurch in eine gefährliche Situation
geraten könnte, so die Richter.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (DM 0,24/Min. im Festnetz der DTAG), der unverbindlich und kostenlos regionale Adressen verkehrsrechtlich spezialisierter Anwälte benennt.
text Hanno S. Ritter
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