Ab sofort können Verkehrssünder überall in Österreich ihre Geldbuße auch mit der Kreditkarte begleichen. Bisher
war dies meist nur entlang der Hauptrouten möglich. Auf die bargeldlose Zahlung von Organstrafmandaten hatten der
österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) und der ADAC schon lange gedrängt. Beide
Automobil-Clubs beanstandeten die bisherige Praxis, dasss Verkehrsverstöße auch bei zahlungswilligen, jedoch
bargeldlosen Kraftfahrern automatisch eine Anzeige und damit auch eine weitaus höhere Geldbuße zur Folge hatte.
Der ADAC appelliert an alle Kraftfahrer, von dem neuen bequemen Zahlungsmodus Gebrauch zu machen. Verdeckte
Erhöhungen der Bußgelder seien bei der Kreditkartenzahlung nicht zu befürchten. Dazu die Juristen des ÖAMTC: Die
Strafmandate für Organmandate sind in Verordnungen festgelegt, Abweichungen davon wären also rechtswidrig.
Auch in Deutschland soll es künftig möglich sein, Verwarnungsgelder für Verkehrsvergehen an Ort und Stelle
mittels Kreditkarte zu bezahlen. Als erstes Bundesland startet Baden-Württemberg zu Beginn der Ferienzeit einen
Modellversuch. Durchgeführt wird das drei Monate dauernde Pilotprojekt von den Polizeidirektionen in Konstanz,
Offenburg und Freiburg sowie der Autobahnpolizei im Regierungsbezirk Freiburg. Hier im grenznahen Gebiet sind die
Streifenwagen auch mit den notwendigen elektronischen Abrechnungssystemen ausgestattet.