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Samstag, 20. April 2024
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ADAC: Deutsche Führerscheine müssen übersetzt bzw. umgeschrieben werden

Fußball-WM 2002: Deutsche Fahrerlaubnis gilt nicht in Fernost

Siehe Bildunterschrift
Der deutsche Führerschein © BMVBW
gilt nicht in Korea und Japan
Am 1. Juni 2002 bestreitet die deutsche Fußballnationalmannschaft in Japan ihr erstes Gruppenspiel gegen Saudi-Arabien. Zur Unterstützung der Elf von Rudi Völler werden sich auch zahlreiche Fans auf die Reise machen. Damit die Fußball-Anhänger während ihres Aufenthalts in Fernost nicht ins Abseits geraten, weist der ADAC darauf hin, dass der deutsche Führerschein allein in Japan nicht gilt.

Wer für die Dauer der Fußballspiele beispielsweise einen Wagen mieten möchte, benötigt zusätzlich eine japanische Übersetzung seines nationalen deutschen Führerscheins (der deutsche internationale Führerschein wird in Japan nicht anerkannt). Zuständig für die Übersetzung sind die Deutsche Botschaft in Tokio oder auch die Japan Automobile Federation (JAF). Laut ADAC kann diese Übersetzung leider nicht bereits in Deutschland vorgenommen werden, da weder die japanischen Konsulate noch die Geschäftsstellen des ADAC Übersetzungen ins Japanische anfertigen.

Für die Übersetzung bei der Botschaft müssen der Originalführerschein oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt etwa 2.400 Yen (45 Mark). Eine Bezahlung in Mark ist nicht möglich. Für die Rücksendung des übersetzten Dokuments nach Deutschland müssen selbst adressierte und ausreichend mit deutschen Briefmarken frankierte Rückumschläge beigelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Tage. Mit der Übersetzung kann man ein Jahr ab Einreise in Japan fahren. Achtung: In Japan herrscht übrigens Linksverkehr.

Überstehen die deutschen Kicker die Vorrunde, ist ein Umzug ins zweite Austragungsland Südkorea möglich. Hier können Inhaber von deutschen Führerscheinen nur dann einen Pkw leihen, wenn sie zuvor ihren nationalen deutschen Führerschein in einen koreanischen umschreiben lassen. Genaue Informationen gibt es auf der Homepage der deutschen Botschaft in Korea. In Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden von den koreanischen Behörden ebenfalls nicht anerkannt. Der ADAC stehe jedoch in enger Verbindung mit dem koreanischen Automobilclub und bemühe sich, bis zum Beginn der Fußball-WM eine direkte Anerkennung eines deutschen internationalen Führerscheins ohne zusätzliches Umschreibe-Erfordernis zu erreichen.
text  Hanno S. Ritter
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