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Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

Bau der A 20 zwischen Lübeck und Schönberg kann in Kürze beginnen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteilen vom 31. Januar 2002 mehrere Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum Weiterbau der A 20 Lübeck-Stettin im Grenzbereich der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen (BVerwG 4 A 15.01, 4 A 21.01, 4 A 24.01, 4 A 47.01 und 4 A 77.01). Die beklagten Planfeststellungsabschnitte betreffen in beiden Bundesländern das in seiner ökologischen Bedeutung umstrittene Gebiet der "Wakenitzniederung". Die Kläger - Naturschutzverbände, Landwirte und die evangelische Kirchengemeinde St. Willehad - hatten ihre Klagen insbesondere auf die unzureichende Würdigung dieser ökologischen Belange und eine damit verbundene Verletzung nationalen und europäischen Rechts gestützt.

"Das Urteil zeigt, dass diese Vorwürfe zu Unrecht erhoben wurden", stellte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesverkehrsministerium, Angelika Mertens, fest. Im Zuge der Planung dieses Abschnittes sei seitens der planenden Auftragsverwaltungen sehr großer Wert auf diese Belange gelegt worden, wobei die Behandlung der "Wakenitzniederung" als Europäisches Vogelschutzgebiet dabei im Mittelpunkt gestanden habe. Zahlreiche Gutachten und "sorgfältige Untersuchungen" hätten zu Planungen geführt, die allen Anforderungen des Umweltschutzes gerecht würden.

Das Gericht hat sich die Auffassung der Kläger, die Planfeststellungsbeschlüsse seien schon deshalb rechtswidrig, weil sie gegen Vorschriften des europäischen und des nationalen Naturschutzrechts verstießen, nicht zu Eigen gemacht. Nach seiner Einschätzung weist der Naturraum, durch den die Trasse verläuft, nicht die Merkmale eines faktischen Vogelschutzgebiets auf, in dem ein Straßenbauvorhaben unzulässig wäre. Der als ökologisch günstigere Alternative in Betracht kommende Bau eines Tunnels würde sowohl bei einer Errichtung im Schildvortrieb als auch im Falle einer offenen Bauweise Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe verursachen und durfte nach Meinung des Gerichts aus diesem Grund vom Planungsträger ohne Verstoß gegen das Abwägungsgebot verworfen werden.

Nach dem Urteil des BVerwG aus dem Jahr 1998 zu dem vorangegangenen Abschnitt war immer wieder eine Untertunnelung der "Wakenitzniederung" gefordert worden. Die jetzt bestätigte Planung zeigt nach Auffassung Mertens, dass den ökologischen Belangen auch mit einer Brückenlösung von knapp 300 Meter Länge Rechnung getragen werden kann. Dadurch könne der Bau der A 20 in diesem Abschnitt auch mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand verwirklicht werden.

Gegen das Urteil des BVerwG gibt es keine weitere Klagemöglichkeit. Die hier entschiedenen Klagen gaben dem Gericht die Möglichkeit, sich mit den zentralen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau dieses Abschnittes zu befassen, so dass es nach Auffassung des Ministeriums auch unwahrscheinlich sei, dass in den noch zu behandelnden weiteren Klageverfahren abweichende Entscheidungen ergehen würden. Damit stehe einem Beginn der Bauarbeiten auch im Bereich der "Wakenitzniederung" selbst aus rechtlicher Sicht jetzt nichts mehr entgegen. Am 12. März dieses Jahres wird Bundesminister Kurt Bodewig zum Spatenstich erwartet. Ziel ist es, die rund 25 Kilometer lange Lücke im Bereich der A 20 zwischen Lübeck und Schönberg bis Mitte 2004 zu schließen und damit die Stadt Lübeck vom großräumigen Fernverkehr zu entlasten.
text  Hanno S. Ritter
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