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Mit einem SUV wie dem X3 sollte |
BMW |
man nur in flache Gewässer (Symbolfoto) |
Werbeversprechen sollte man nicht wörtlich nehmen – oder mit den Konsequenzen leben. Das
erfuhr jetzt ein Mietwagennutzer, der das vollkaskoversicherte SUV in einem Teich testen wollte.
Ob der Mann letztlich finanziell noch glimpflich davonkam, ist Ansichtssache.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück (- 12 O 2221/11 -) ging es um einen Autofahrer, der bei Sixt einen BMW
X3 über das Wochenende gemietet hatte. Eine Haftungsfreistellung für selbst verschuldete Unfälle (Vollkasko) war
vereinbart.
Kaum hinter dem Volant, steuerte der Mann einen Teich im niedersächsischen Vechta an und durchfuhr diesen.
Auf dem Rückweg stoppte der Motor plötzlich, weil er Wasser statt Luft angesaugt hatte. Das teure Auto
blieb mit kapitalem Motorschaden mitten im Teich stecken und musste abgeschleppt werden. Sixt verlangte von
dem Mann Reparaturkosten in Höhe von 10.210 Euro, wovon nach Weigerung des Mieters zunächst die Hälfte
eingeklagt wurde.
Im Verfahren behauptete der Mann, er kenne den Teich gut; es sei für ihn überraschend gewesen, dass der Motor
ausging. Schließlich fahre BMW mit diesem Fahrzeug in Werbespots auch durch Wasser. Sixt bezeichnete das Verhalten
des Mannes als grob fahrlässig, weil er abseits befestigter Straßen nicht hätte fahren dürfen und sich nicht
vorher konkret von der Gewässertiefe überzeugt habe.
Nach Erörterung schlug das Gericht den Parteien im Februar 2012 einen Vergleich vor: Der Mann zahlt 4.000 Euro an Sixt
und trägt 60 Prozent der Anwalts- und Verfahrenskosten, Sixt verzichtet im Gegenzug auf weitere Forderungen.
Beide Parteien nahmen den Vorschlag unwiderruflich an; der Vergleich ist damit rechtskräftig,
erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber Autokiste. Eine tatsächliche Entscheidung musste
die Kammer demnach nicht mehr fällen.