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Freitag, 29. März 2024
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In der Regel 200 Meter Abstand zwischen Messstelle und Tempolimit-Ende nötig

Urteil: Falsch positioniertes Blitzgerät verhindert Fahrverbot

Verkehrssünder, die angesichts des nahenden Ortsausgangsschildes zu früh aufs Gaspedal treten, kommen laut ADAC zwar nicht um eine Geldstrafe, aber in Ausnahmefällen um ein Fahrverbot herum. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Messtrupp bei der Platzwahl der Geräte einen Fehler macht.

In dem vom ADAC gemeldeten Fall war ein Autofahrer etwa 50 Meter vor dem Ortsausgangsschild mit 32 km/h zu schnell gemessen worden. Dafür verhängte das Amtsgericht in erster Instanz eine Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) stellte aber fest, dass dem Messpersonal bei der Positionierung des Blitzgerätes ein Fehler unterlaufen war (DAR 2002, Seite 521). Die Aufsteller hatten nicht berücksichtigt, dass die polizeilichen Richtlinien einen Abstand des Geräts von mindestens 200 Metern zum Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung vorsehen, sofern keine Besonderheiten vorliegen. Diese Vorschrift ist für alle Messungen verbindlich, um für alle Verkehrsteilnehmer vergleichbare Bedingungen zu schaffen.

Das Amtsgericht muss nun in einer neuen Verhandlung prüfen, ob es örtliche Besonderheiten gab, die einen geringeren Abstand des Geräts zur Geschwindigkeitsbeschränkung nötig machten. Ein grundloses erhebliches Unterschreiten des vorgesehenen Abstandes kann - so das BayObLG - einen Verzicht auf ein Fahrverbot rechtfertigen.

Der ADAC warnt in diesem Zusammenhang davor, zu früh zu beschleunigen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften gelte grundsätzlich bis zum Ortsausgangsschild. Innerhalb dieses Bereichs müsse der Autofahrer verstärkt mit gefährlichen Situationen durch spielende Kinder oder Fußgänger rechnen.
text  Hanno S. Ritter
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