Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Mittwoch, 24. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute
Fahrverbot für schwere Lkw zur Entlastung stark frequentierter Urlaubsrouten

Ferienreiseverordnung: Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Auch in diesem Jahr gilt in der Ferienreisezeit neben dem allgemeinen Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr) zusätzlich an Samstagen wieder ein Fahrverbot für schwere Lkw.

Betroffen sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August, jeweils von 7 bis 20 Uhr.

Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnstrecken und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln. Alle Details finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort gibt es auch ein mehrsprachiges Faltblatt mit weiteren Informationen und einer Streckenkarte.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.