Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Fahrverbote künftig bis sechs Monate Dauer geplant

Bundesregierung plant Verschärfung bei Fahrverbots-Strafen

Der Strafrahmen für Verkehrsdelikte soll vom kommenden Jahr an drastisch erhöht werden. Die Bundesregierung plane, das Fahrverbot als echte Strafe auf eine "breitere Basis" zu stellen und seine mögliche Dauer von bisher drei auf sechs Monate auszudehnen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der "Thüringer Allgemeinen".

Der bisherige Strafrahmen eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten schrecke offenbar nicht genügend ab, so die Ministerin. Die Ausweitung soll den Plänen zufolge neben Straftaten, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Autos stehen, auch für Verkehrsdelikte gelten. Verkehrsfremde Delikte wie Diebstähle sollen dem Willen der Ministerin zufolge jedoch weiterhin außen vor bleiben. Entsprechende Überlegungen, wie sie zum Beispiel in der CDU diskutiert worden waren, hält Zypries nicht für sinnvoll.

Bislang ist das Fahrverbot nach § 44 StGB eine sogenannte Nebenstrafe. Dies bedeutet, dass ein Fahrverbot nur zusätzlich zu einer verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann. Ein Fahrverbot setzt nach geltendem Recht zudem voraus, dass es sich bei der verurteilten Tat um ein Verkehrsdelikt oder aber um eine Straftat handelt, bei der ein Kraftfahrzeug als Tatmittel oder Werkzeug eingesetzt wurde. Ein Beispiel für letzteres ist, wenn ein Einbrecher mit einem Fahrzeug seine Diebesbeute abtransportiert. Nach den Plänen der Bundesjustizministerin soll das Fahrverbot zur Hauptstrafe aufgewertet werden. Damit hat ein Richter künftig die Möglichkeit, das Fahrverbot nicht nur – wie bisher – neben, sondern auch anstatt einer Geld- oder Freiheitsstrafe als alleinige Strafe zu verhängen. Bei Personen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel bedeutet, stelle das Fahrverbot oft eine wirklich empfindliche Strafe dar, denn es wirke sich auf die Gestaltung des gesamten Arbeits –und Privatlebens des Betroffenen aus, heißt es aus dem Ministerium. Bei diesem Personenkreis soll künftig auf die Verhängung einer Geldstrafe verzichtet und ein längeres Fahrverbot verhängt werden können.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf will die Justizministerin bereits nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen. Die Verabschiedung der Neuregelung sei dann bis Anfang 2004 möglich.

In einer ersten Stellungnahme befürwortete der Auto Club Europa (ACE) die Planungen im Grundsatz. Die mangelnde Abschreckung der bisherigen Regelung sei jedoch "durch nichts belegt". Allerdings wolle man sich nicht der Erwartung verschließen, dass unterhalb der 6-monatigen Mindestdauer einer Sperre bei Entzug der Fahrerlaubnis, die Möglichkeiten des weniger einschneidenden Fahrverbots voll ausgeschöpft werden könnten. Damit ließe sich die bisher bestehende "Lücke" zwischen der Höchstdauer des Fahrverbots von drei Monaten und der Mindestdauer des Fahrerlaubnisentzugs von sechs Monaten schließen. Der Club erwarte jedoch, dass die Gerichte dann den zusätzlichen Handlungsspielraum zugunsten der Betroffenen ausschöpften: Sie sollten sich demnach im Zweifel für ein längeres Fahrverbot entscheiden, statt gleich zum letzten Mittel des Führerscheinentzugs zu greifen.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.