Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Dienstag, 23. April 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: "Beweis des ersten Anscheins" gegen Fahrer des einfädelnden Wagens

Urteil: Schuld bei Einfädel-Unfällen wird beim Einfahrenden vermutet

Logo Anwalt-Suchservice
Kommt ein Verkehrsunfall beim Einfädeln in den fließenden Verkehr zustande und kann der genaue Unfallhergang nicht geklärt werden, ist regelmäßig zu vermuten, dass der Fahrer des einfahrenden Pkw die Schuld trägt. Das berichtet der Anwalt-Suchservice und verweist auf einen Fall, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte:

Ein Mann wollte sich mit seinem Wagen aus der Ausfahrt seines Grundstücks auf eine zweispurige Straße in den fließenden Verkehr einfädeln. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem Wagen, der auf dem linken Streifen der Straße fuhr. Der Fahrer des aus der Einfahrt kommenden Pkws war später der Meinung, der andere sei, ohne auf ihn zu achten, plötzlich auf die rechte Spur gewechselt. Der Unfallgegner hingegen behauptete, der andere sei beim Einfahren in den fließenden Verkehr auf die linke Spur geraten, weshalb es zum Crash gekommen sei. Der Fall ging vor Gericht.

Die Richter des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 22.05.2003, -14 U 239/02 -) entschieden wie folgt: Die Aussagen der Zeugen hätten nicht dazu beitragen können, den genauen Unfallhergang zu klären. Insbesondere habe nicht bewiesen werden können, dass der im fließenden Verkehr fahrende Pkw plötzlich die Spur gewechselt habe. Daher gelte nach dem so genannten "Beweis des ersten Anscheins", dass die alleinige Schuld an dem Unfall den Fahrer des einfädelnden Wagens treffe.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.