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Warnweste |
ÖAMTC |
keine Pflicht in Italien für deutsche Autofahrer |
Die in Italien auf den 1. April 2004 verschobene Warnwestenpflicht ist für ausländische Autofahrer kein Thema mehr.
Nach den erst jetzt bekannt gegebenen Ausführungsbestimmungen gilt diese neu in die italienische Straßenverkehrsordnung
(Codice della Strada) aufgenommene Regelung nur für Fahrer von Fahrzeugen mit italienischen Kennzeichen. Ursprünglich
sollten alle Autofahrer, die in Italien wegen einer Panne oder eines Unfalls (nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen
am Tag) liegen bleiben, beim Verlassen des Wagens eine Warnweste tragen.
Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, so der ADAC, dass italienischen Polizeibeamten die Ausnahmeregelung für
ausländische Kraftfahrer unbekannt ist und sie trotzdem bei Nichtanlegen der Warnweste eine Geldbuße von 33,60 Euro
kassieren wollen.
In jedem Fall ist eine Warnweste eine günstige Investition in deutlich mehr Sicherheit bei Pannen oder Unfällen,
die eigentlich in keinem Kofferraum fehlen sollte.
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