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Freitag, 29. März 2024
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Zusätzliche Spiegel an Lkw werden Pflicht / Weg frei für Kamera-Monitor-Systeme

EU-Kommission verabschiedet neue Rückspiegelrichtlinie

Siehe Bildunterschrift
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Die EU hat eine neue "Rückspiegelrichtlinie" verabschiedet
Europäisches Parlament und Rat haben eine neue Richtlinie über Rückspiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht an Kraftfahrzeugen verabschiedet. Ziel ist mehr Sicherheit durch verbesserte Spiegelsysteme und beschleunigte Einführung neuer Techniken zur Verbesserung der indirekten Sicht von Pkw-, Bus- und Lkw-Fahrern.

Viele schwere Unfälle, so heißt es in der Begründung, ereigneten sich an Kreuzungen, Einmündungen und in Kreisverkehren, weil Fahrer wegen des "toten Winkels" andere Verkehrsteilnehmer im Nahbereich ihres Fahrzeugs nicht wahrnehmen. Seien daran größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse beteiligt, würden ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Zweiradfahrer oft schwer verletzt oder gar getötet.

Die neue Richtlinie beruht auf Studien und Forschungsergebnissen, die die Kommission mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und anderen Interessengruppen erörtert hat. Mit ihr wird die bestehende und zuletzt 1988 geänderte "Rückspiegelrichtlinie" um besondere Bestimmungen zur Verkleinerung des toten Winkels ergänzt. Dazu gehören eine Vergrößerung des Mindestsichtfeldes für bestimmte Fahrzeuge, Neuregelung technischer Merkmale wie Krümmungsradius der Spiegel-Oberfläche und die Ausrüstung mit zusätzlichen Spiegeln, etwa Frontspiegel für Lkw oder, in Deutschland schon lange Standard, rechte Außenspiegel für Pkw. Außerdem macht die Richtlinie in bestimmten Fällen den Weg frei für den Einsatz moderner Kamera-Monitor-Systeme.

Die ersten Auswirkungen der neuen Richtlinie werden ab 2005 an neuen Fahrzeugmodellen sichtbar werden. Bis Ende des Jahrzehnts soll sie dann schrittweise für alle Fahrzeuge Gültigkeit erlangen. Zwar sei die Verbesserung der Verkehrssicherheit eigentlich Sache der Fahrer und der nationalen Stellen, so Erkki Liikanen, für Unternehmen und Informationsgesellschaft zuständiger EU-Kommissar, doch nur eine europäische Rechtsvorschrift könne diese dabei "wirksam unterstützen".

Bleibt zu hoffen, dass einem auch künftig die aus den USA respektive der Pop-Musik bekannten Spiegelglas-Aufdrucke "Objects in the rear view mirror may appear closer than they are" erspart bleiben.

Die vollständige Richtlinie mit dem schönen Namen
"Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG"
kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen und auch als pdf-Dokument (45 Seiten) heruntergeladen werden.
text  Hanno S. Ritter
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