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Freitag, 19. April 2024
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Gericht: Fahrer wusste um Müdigkeit - Weiterfahrt besonders pflichtwidrig

Urteil: 18 Monate auf Bewährung für Sekundenschlaf

Haftstrafen von mehr als einem Jahr werden in der Regel nur bei Verkehrsdelikten ausgesprochen, die mit Alkohol in Verbindung stehen. Dass dies nicht immer gilt, bekam jetzt ein Berufskraftfahrer zu spüren, der als Folge eines Sekundenschlafs mit seinem Lkw ungebremst in ein Stauende krachte. Dabei kam ein Mensch ums Leben, zwei weitere wurden leicht verletzt.

Im vorliegenden Fall, den der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR veröffentlicht hat, bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) (- 1St RR 67/03 -, DAR 11/2003) unter anderem eine 18-monatige, zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe, die in der ersten Instanz vom Amtsgericht ausgesprochen wurde.

Mit seinem Urteil vom 18. August 2003 bekräftigten die Richter, dass Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr nicht nur bei Verkehrsunfällen aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verhängt werden können. Entscheidend für das Urteil war die Tatsache, dass der Lkw-Fahrer zuvor seine Übermüdung erkannt hatte und durch die Fortsetzung der Fahrt in höchstem Maße pflichtwidrig gehandelt hatte.

Erst kürzlich war in einem Aufsehen erregenden Prozess ein Autofahrer, der nach Feststellungen des Gerichts mit sehr hoher Geschwindigkeit auf einen Kleinwagen auf der Autobahn zu- bzw. aufgefahren war, woraufhin dessen Fahrerin beim Ausweichmanöver ins Schleudern geriet, an einem Baum prallte und zusammen mit der im Wagen befindlichen Tochter starb, zu achtzehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dieses in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
text  Hanno S. Ritter
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