Bisher waren Spikereifen auf Österreichs Straßen, von Ausnahmeregelungen abgesehen, nur vom 15. November bis eine Woche
nach Ostern erlaubt. Es hagelte immer wieder Kritik an dieser Regelung, wenn der Winter früher kam oder sich der Frost
länger hielt.
Mit Inkrafttreten der 49. Novelle KDV (Durchführungsverordnung zum Kraftfahrgesetz) ab Mitte März 2004 sind jetzt
nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) Spikereifen nur noch in den Sommermonaten Juni, Juli,
August und September generell verboten. Schon dieses Jahr darf statt bis zum 19. April bis Ende Mai damit gefahren werden.
Die Reifenvorschriften der Alpenrepublik besagen außerdem, dass Spikes nur auf allen vier Rädern montiert werden und nur
solche Kraftfahrzeuge damit fahren dürfen, die nicht mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf die Straße bringen. Auf
Autobahnen gilt für Pkw mit Spikes ein Tempolimit von 100 km/h, außerorts von 80 km/h. Selbst bei Autos mit Spikes müssen
Schneeketten montiert werden, sofern entsprechende Verkehrszeichen beziehungsweise behördliche Anordnungen dies
vorschreiben.
Gleichzeitig wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw mit Anhänger auf Freilandstraßen von 60 auf 70 km/h angehoben
und damit gleichzeitig dem für Sattelkraftfahrzeuge angepasst. In Deutschland ist nur Tempo 60 erlaubt.