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Kurzzeit- (oben), |
BMF |
Ausfuhrkennzeichen |
Wer ein Auto nach Italien überführt, sollte ein spezielles Ausfuhrkennzeichen verwenden und kein Kurzzeitkennzeichen.
Nach Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom Montag sei es in letzter Zeit vermehrt zu Klagen von Haltern von
Fahrzeugen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen über hohe Geldbußen in Italien gekommen. Manche Autos hätten die italienischen
Behörden sogar beschlagnahmt.
Zwar habe das italienische Verkehrsministerium inzwischen mitgeteilt, dass das italienische Innenministerium auf Grund der
Intervention des Bundesverkehrsministeriums gebeten worden sei, auch Kurzzeitkennzeichen zu akzeptieren, gleichwohl seien
Probleme nicht auszuschließen. Nach Angaben des Ministeriums seien Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur für Probefahrten
und Überführungen im Inland gedacht und könnten deshalb von ausländischen Behörden beanstandet werden. Nur das
Ausfuhrkennzeichen erfülle alle internationalen Abkommen und erspare dem Autofahrer damit Schwierigkeiten im Ausland.