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ACE: Zunächst nur für Tiere ohne gültige Alt-Papiere
EU-Länder verlangen neue Ausweispapiere für Haustiere
Reisende, die mit ihrem Hund oder ihrer Katze urlauben, müssen von Sommer 2004 an innerhalb der Europäischen Union einen
"EU-Heimtierausweis" vorweisen. Laut ACE Auto Club Europa muss der Ausweis aber vorerst nur für Tiere mitgeführt werden,
deren Besitzer ab dem 3. Juli 2004 nicht mehr über gültige, schon bestehende Bescheinigungen wie einen Impfpass verfügen.
Der neue Ausweis enthält Angaben über eine Tätowierung oder einen Mikrochip sowie die Kennzeichnungsnummer zur
Identifikation des Tieres. Ferner müsse daraus der gültige Impfschutz gegen Tollwut - mindestens 30 Tage und maximal 12
Monate vor dem Grenzübertritt - ersichtlich sein. Der Pass soll nach Angaben des Clubs von Mitte Mai an beim Tierarzt
erhältlich sein. Bei bereits geimpften Tieren kann der Tierarzt die Angaben aus dem "Internationalen Impfpass" in den
neuen EU-Heimtierausweis übertragen. Geprüft werden dann lediglich die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung.
Die neuen Bestimmungen gelten auch für die zehn neuen EU-Beitrittsländer, jedoch nicht für Großbritannien, Irland und
Schweden. Diese Länder dürfen im Rahmen einer Übergangsfrist von fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an
den Impfschutz gegen die Tollwut und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und gegebenenfalls
Zeckenbefall beibehalten.
text Hanno S. Ritter
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