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Donnerstag, 28. März 2024
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ADAC-Duftzaun hat sich im Wildschutz bewährt

Wildwechsel: Zur Paarungszeit besonders hohe Gefährdung

Siehe Bildunterschrift
Sommerzeit ist ADAC
Wildwechwsel-Zeit
Nach Angaben des ADAC werden in Deutschland in jeder Stunde 25 Rehe im Straßenverkehr getötet: Rund 250.000 Stück Reh-, Rot- und Schwarzwild verenden pro Jahr nach Kollisionen mit Kraftfahrzeugen. Hinzu kommen noch 220.000 Hasen und Kaninchen. Aber auch für den Menschen droht Gefahr: 2.500 Verkehrsteilnehmer werden bei Wildunfällen verletzt, 50 getötet. Der Sachschaden, der von den Versicherungen reguliert werden muss, beträgt rund 425 Millionen Euro.

Grund genug, wieder einmal auf die Gefahren hinzuweisen. Während der Paarungszeit von Mitte Juli bis Ende August sind die Tiere - und damit die Autofahrer - besonders gefährdet. Selbst tagsüber und auf vielbefahrenen Straßen ist mit Wildwechsel zu rechnen. Die Auswirkungen eines Zusammentreffens sollte man dabei nicht unterschätzen: Schon ein Reh mit 20 Kilogramm Gewicht besitzt bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von etwa einer Tonne.

Völlig zu vermeiden sind solche Unfälle nicht, doch wer die Warnschilder bewusst wahrnimmt und seine Fahrweise (Geschwindigkeit und Abstand) und vor allem Konzentration entsprechend anpasst, minimiert die Gefahr. Man sollte sich immer bewusst sein, dass das Verhalten von Wildtieren kaum einzuschätzen ist: Die Tiere überqueren Straßen meist nicht auf dem kürzesten Weg. Sie flüchten oft am Straßenrand vor einem Fahrzeug her und springen erst im letzten Moment auf die Fahrbahn. Reh oder Wildschwein kommen auch selten allein daher, sondern meist in Gruppen von mehreren Tieren. Deswegen ist höchste Vorsicht angesagt, wenn vor dem Auto es ein Tier geschafft hat - die anderen können jeden Moment folgen.

Steht das Wild direkt vor einem auf der Fahrbahn, hilft nur noch eine Vollbremsung. Dazu sollte man hupen und nachts die Scheinwerfer abblenden. Im Zweifel ist es besser, mit dem Tier zu kollidieren, als riskante Ausweichmanöver zu unternehmen und dabei vielleicht in einen Baum oder gar den Gegenverkehr zu krachen. Abgesehen von den körperlichen Gefahren ist hier anschließend auch oft streitig, ob die Versicherung einen dabei entstandenen Schaden zahlen muss - die Gerichte entscheiden unterschiedlich.

Noch besser wäre freilich, die Tiere vor den Straßen zu schützen. Besonders bewährt haben sich in diesem Zusammenhang Wildschutzzäune und der vom ADAC entwickelte Duftzaun. Auf rund 17.000 Kilometern Straße gibt es letzteren bereits, und nach Angaben des Automobilclubs sind die Unfallzahlen dort um 70 bis 90 Prozent zurückgegangen. Doch noch mindestens weitere 15.000 Kilometer müssten entsprechend ausgestattet werden. Außerdem werden stellenweise spezielle Wildäcker angelegt, die Hirsch & Co. ein so reichhaltiges Nahrungsangebot bieten, dass sie das Revier nicht verlassen müssen. Dort wo ausgeprägter Wildwechsel der Tiere Verkehrsadern kreuzt, können Wildbrücken das Problem lösen.

Ein Wildunfall muss - auch wenn nichts Schlimmes passiert ist - bei der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle gemeldet werden. Auch für die Schadensabwicklung mit der Versicherung ist eine bestätigte Unfallmeldung wichtig. Überfahrene Tiere müssen von den zuständigen Stellen von der Fahrbahn entfernt werden. Bis dahin ist eine entsprechende Absicherung notwendig. Wegen latenter Tollwutgefahr sollte man Wild nur mit Handschuhen berühren. In diesem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass sich totes Wild nicht als Abendessen eignet - und das ist weniger geschmacklich, als juristisch gemeint: Jagdwilderei ist eine Straftat - im schlimmsten Fall droht sogar eine Gefängnisstrafe.
text  Hanno S. Ritter
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