Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: Kein Schadenersatz für Autovermieter wegen gestohlenem Mietwagen

Urteil: Autoschlüssel im Rucksack ist nicht unbedingt grob fahrlässig

Logo Anwalt-Suchservice
Mietwagenbesitzer, die ihren Autoschlüssel während einer Kneipentour in einem Rucksack aufbewahren, handeln nicht grob fahrlässig. Haben sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen, müssen sie deswegen dem Autovermieter keinen Schadenersatz leisten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrundeliegenden Fall, von dem der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann einen Mercedes der C-Klasse inklusive Kaskoversicherung mit 325 Euro Selbstbeteiligung gemietet. Noch am gleichen Abend parkte er den Wagen in einem Kneipenviertel und verstaute den Autoschlüssel in seinem Rucksack. Während einer ausgiebigen Zechtour durch die nahe gelegenen Gasthäuser stellte er den Rucksack stets neben seinem Stuhl auf dem Boden ab. Dennoch wurde ihm der Rucksack samt Schlüssel gestohlen. Kurze Zeit später war auch der Mercedes verschwunden.

Als der Wagen knapp zehn Monate später wieder unversehrt auftauchte, forderte der Autovermieter 39.471,38 Euro Mietausfallschaden von dem Mann ersetzt. Dieser verwies hingegen auf die zusätzlich abgeschlossene Kaskoversicherung und verweigerte die Zahlung.

Und das auch zu Recht, wie das OLG Düsseldorf entschied (Urteil vom 27.05.2004; - 10 U 191/03 -). Kaskoversicherungen sähen üblicherweise einen Versicherungsschutz bei Diebstahl vor. Nur bei grob fahrlässigem Handeln des Versicherungsnehmers müssten sie nicht zahlen. Die Tatsache, dass der Rucksack in unmittelbarer Nähe des Mannes gelegen habe, reiche aus, um eine grobe Fahrlässigkeit ausschließen zu können, so die Richter. Der Mann habe nicht, wie vom Autovermieter behauptet, mit dem Diebstahl rechnen und den Schlüssel deshalb in seiner Kleidung aufbewahren müssen. Lediglich die Selbstbeteiligung plus Zinsen in Höhe von 332,34 Euro sei fällig.
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.