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Freitag, 29. März 2024
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Gericht: Tierhalter muss für eine mängelfreie Zaunanlage sorgen

Urteil: Pferdehalter haftet für Unfall mit ausgebrochenen Tieren

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Entlaufen Pferde aus einer Koppel auf die Straße, weil der Weidezaun nicht dem Standard entspricht, haftet der Tierhalter bei einem Verkehrsunfall für den gesamten Schaden, und zwar selbst dann, wenn den Autofahrer selbst ein leichtes Verschulden trifft. Das hat das OLG Celle entschieden.

In dem zugrundeliegenden, vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall waren einem Pferdebesitzer aus Niedersachsen zu nächtlicher Stunde vier seiner Tiere aus seiner Koppel entlaufen. Grund dafür waren erheblichen Mängel am Weidezaun, der nicht den DIN-Vorschriften für Standardkoppelzäune der "Deutschen Reiterlichen Vereinigung" entsprach.

Die Pferde gelangten auf die naheliegende Bundesstraße. Dort verunglückten sie allesamt bei einem Zusammenstoß mit einem VW-Bus, der ausgerechnet vom Bruder des Tierhalters gesteuert wurde. Dieser hatte die dunkelfarbigen Tiere in der Nacht bei einer Geschwindigkeit von 70-90 km/h nicht rechtzeitig erkennen können. Danach stritten die Brüder gerichtlich darum, wer für den Unfall verantwortlich sei.

Das OLG Celle sah den Tierhalter als Alleinschuldigen (Urteil vom 13.01.2005; - 14 U 64/03 -): Auch, wenn den Autofahrer ein leichtes Verschulden wegen eines Verstoßes gegen das Gebot, auf Sicht zu fahren, treffe, so die Richter, trete dies gegenüber dem erheblichen Verschulden des Tierhalters zurück. Dieser sei zwar nicht dazu verpflichtet gewesen, die Pferde nachts in einem Stall statt auf der Koppel unterzubringen. Doch er hätte gerade wegen der unmittelbaren Nähe der Weide zur Bundesstraße für eine mangelfreie Zaunanlage sorgen müssen, so das Gericht. Diese hätte besonders hohen Anforderungen genügen müssen, um ihre Schutzfunktion auch bei panikartigen Ausbruchsversuchen der Pferde zu erfüllen.

Bereits im Mai 2004 hatte das gleiche Gericht entschieden, dass der Tierhalter auch dann in der Haftung steht, wenn er etwa keine ausreichenden Vorkehrungen gegen ein unbefugtes Öffnen des Tors zur Weide durch Unbekannte trifft (Link zur Meldung nachfolgend).
text  Hanno S. Ritter
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