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Freitag, 19. April 2024
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Fahrverbot für Lkw zur Entlastung stark frequentierter Urlaubsrouten

Ferienreiseverordnung: Erweitertes Lkw-Fahrverbot ab Samstag

Siehe Bildunterschrift
Viele Autobahnen sind an ADAC
den Reisewochenenden für Lkw meist tabu
Um den Urlaubsverkehr zu entlasten, gilt ab kommendem Wochenende wieder ein erweitertes Fahrverbot für Lkw auf wichtigen Transitstrecken. Auch im Ausland gibt es entsprechende Regelungen.
Betroffen sind hierzulande Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August, jeweils von 7 bis 20 Uhr. Das übliche Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0 bis 22 Uhr) bleibt davon unberührt.

Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnabschnitte und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln. Alle Details finden sich in der Ferienreiseverordnung, die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort gibt es auch ein mehrsprachiges Faltblatt mit weiteren Informationen und einer Streckenkarte.

In Österreich gilt das erweiterte Lkw-Fahrverbot laut ADAC zusätzlich zur allgemeinen Sonntagspause, die bereits am Samstag um 15 Uhr beginnt, für Brummis an allen Samstagen vom 2. Juli bis 3. September zwischen 9 und 15 Uhr auf Abschnitten der Inntalautobahn und der Brennerautobahn sowie an allen Samstagen vom 2. Juli bis 10. September zwischen 8 und 15 Uhr auf Abschnitten der Südautobahn A 2, Teilen der A 4 sowie mehreren Bundesstraßen. Nicht betroffen von der Ausnahmeregelung in Österreich sind Brummifahrer in diesem Jahr auf der Tauern- sowie Pyhrn-Autobahn.

Auch in Italien wird das Lkw-Fahrverbot zur Hauptreisezeit verschärft. Auf den italienischen Fernstraßen darf der Schwerverkehr an allen Samstagen vom 2. Juli bis 3. September zwischen 7 und 24 Uhr nicht fahren. In Frankreich müssen Brummis an den Samstagen 16. Juli, 23. Juli, 30. Juli, 6. August sowie 20. August zwischen 7 und 19 Uhr eine zusätzliche Pause einlegen.
text  Hanno S. Ritter
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