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Eine gute Versicherung |
ADAC |
zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit |
Ab sofort verzichtet auch die Kfz-Versicherung des ADAC auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit und
wird damit deutlich verbraucherfreundlicher. Bestandskunden werden automatisch umgestellt.
Wer unsere Berichterstattung über Urteile kennt, weiß: Von einem selbstverschuldeten Unfall bis zu einem Richter,
der dem Unglücksfahrer grobe Fahrlässigkeit und der Versicherung damit Leistungsfreiheit attestiert, ist es oft
nicht weit.
Soll eine Vollkasko-Police weitgehenden Schutz bringen, ist es demzufolge nötig, eine Versicherung zu finden, die
sich erst gar nicht auf grobe Fahrlässigkeit beruft. Dies ist bereits bei einigen Anbietern wie etwa der HUK der
Fall; der ADAC zieht jetzt nach.
Konkret bedeutet dies, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn der Fahrer etwa dadurch einen Unfall verursacht,
dass er sich nach einem heruntergefallenen Gegenstand bückt, oder bei einem Crash infolge eines Rotlicht-Verstoßes.
Auf grobe Fahrlässigkeit beruft sich der ADAC wie auch die Mitbewerber künftig nur noch dann, wenn der Fahrer unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrer durch grob fahrlässiges Verhalten den Diebstahl
des Fahrzeugs ermöglicht - also wenn er zum Beispiel versehentlich den Schlüssel im Kofferraumdeckel stecken lässt
und zum Einkaufen geht.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, der hat dazu in der Regel noch Gelegenheit bis zum 30. November 2005.
Mehr dazu finden Sie unter den nachfolgenden Links.