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14 Prozent mehr |
Gib acht im Verkehr |
Verkehrstote im Februar |
Das erste Mal seit 13 Monaten ist die Unfallstatistik hinsichtlich der Getöteten im Februar 2006 (auch) in
der Tendenz negativ. 333 Verkehrstote bedeuten ein Plus von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat – bei
sinkenden Unfallzahlen.
Nach den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden im zweiten Monat des Jahres insgesamt
167.000 Unfälle polizeilich aufgenommen, 4,2 Prozent weniger als im Februar 2005. 147.400 davon waren reine
Sachschaden-Crashs (minus 4,9 Prozent), die restlichen 19.600 mit Personenschaden bedeuten einen Zuwachs um 1,3
Prozent. Die Zahl der Verletzten stieg parallel dazu jedoch nur unterdurchschnittlich um 0,3% auf 25.700.
Während Sachsen-Anhalt, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg die fast schon als selbstverständlich
erwarteten zweistelligen Rückgänge bei den Getöteten melden, sorgen teilweise starke Zuwächse insbesondere in
Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein für die insgesamt negative Tendenz. Ohne
Einschränkungen erfreulich sind die Zahlen erneut für das kleine Bremen: Null Verkehrstote im Februar 2005 und
im Februar 2006 sind nicht zu übertreffen.
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich gemeldeten
Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert, so dass die oben
genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten vergleichbar sind; auch die
errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige Höhe berücksichtigt. Nachträgliche
Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass der Unfall nicht auf einer öffentlichen
Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig
von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die
innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.